GesetzlicheAbsicherung Ersthelfers nach Verletzung

Gesetzliche Absicherung eines Ersthelfers?

Guten Tag, kann mir jemand sagen an welche Stelle sich wenden kann bzw. welcher Träger oder Versicherung zuständig ist für die Verletzungsfolgen eines Ersthelfers. In seiner Freizeit kommt man an eine Unfallstelle und hat erfolglos versucht den eingeklemmtn Autofahrer aus den bereits brennenden PKW rauszuholen. Er hat es nicht geschafft und der Faher verbrannte, vor seinen Augen. LKW Fahrer haben ihn von da weg geholt. Er hat sich dabei eine leichte Verbrennung, Obeschenkelzerrung zugezogen und einen Spätschock erlitten. Nun leidet der Mann seit längerer Zeit unter den Spätfolgen und hat Mühe durch die GKV, ausreichende Anzahl an Therapiesitzungen zu bekommen. Nun hat er gelesen das eigentlich nicht seine GKV für die Kosten aufkommen bräuchte, sondern die Versicherung (welche?) oder ein gesetzlicher Träger? Kann jemand uns weiterhelfen. An wenn kann Er sich wenden ? Wo muß er sich melden und was muß er dann machen? Mein Bekannter ist schon etwas verzweifelt und sieht sich alleine im Regen stehen gelassen, obwohl er nur helfen wollte. Vielen Dank für Eure Anworten und Hinweise.

Hallo,

das muss jeder behandelnde Arzt wissen und den Verletzten zu dem nächsten BG-Arzt schicken. Solche D-Ärzte sind meist in allen chirurgischen krankenhausabteilungen. Auch die KK muss von Amts wegen ein solches Verfahren einleiten. Weshalb das nicht geschehen ist, lässt nur vermuten, dass sie nicht über den Unfallhergang informiert wurde. Zur Zuständigkeit Näheres hier:
http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp

Gruß Woko

Er ist am gleichen Tag in einen Krankenhaus am Zielort nach eintreten eines
Spätschocks gebracht worden. Ambulante Behandlung in der Notfallambulanz,
schriftliche Aufnahmebericht mit Durchschlag erstellt. Diesen Durchschlag hat er
dem Hausarzt gegeben, bei seiner Rückkehr am Wohnort.
Außer regelmäßigen Verbandswechsel, Salbe und eine Übeweisung zu einen Psychotherapeuten sowie Orthopäden hat er nichts bekommen. Allerdings ist sein Zustand
einen Polizeibeamten aufgefallen, der ihn als Zeugen zuhause aufgesucht hatte.
Das PTBS Thema ist seinerzeit nicht großartig bekannt gewesen und diesbezüglich ist nichts weiter unternommen worden. Er hat sich jahrelang damit herumgequält. Immmerhin ist es aber Aktenkundig.
Kann er etwas tun?

Guten Tag,

zuständig für die Folgen eines Unfalls bei einem Ersthelfer ist die im Bundesland zuständige Unfallkasse. Informieren kannst du dich in dieser Broschüre:

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/rege…

Und hier findest du die für dich zuständige Unfallkasse:

http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp

Grüße

Lars