Gesetzlichen Kündigungsfristen, wann Kündigen?

Hallo,

eine kurze Frage:

Angenommen es steht im Arbeitsvertrag „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“. Könnte man da noch hypothetisch am kommenden Montag zum 31.07. kündigen?

Vielen Dank und Grüße!

Bitte nachlesen, …
… da wichtige Informationen im Fragetext fehlen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

stimmt. Zumal ich mich mit dem o.a. Paragraph sogar schon mal auseinandergesetzt habe.

Also.

  1. Der Arbeitnehmer will kündigen
  2. Er befindet sich nicht mehr in der Probezeit
  3. Es trifft keine weitere Regelung (z.B. Tarifvertrag) zu
  4. Der Arbeitnehmer ist in seinem Vertrag vollzeitbeschäftigt mit 40 h Arbeitszeit pro Woche

Wie sieht es denn unter Berücksichtigung dieser Punkte aus?

Hi!

  1. Es trifft keine weitere Regelung (z.B. Tarifvertrag) zu

Dann gilt wohl 4 Wochen zum 15. oder Monatsende - Montag zum 31.07. geht also nicht mehr, frühestens wäre der 15.08. möglich

Gruß
Guido