Gesetzlichen Mitteilungspflichten Versicherung?

Hallo zusammen,
welche gesetzlichen Mitteilungspflichten muss eine Versicherung erfüllen, speziell in der Lebensversicherung? Also aufgeteilt nach 1., 2. (Riester und bAV) und 3.Schicht und beispielsweise in 1.Schicht Beitragsbescheinigung nach § 10 (2a) EStG, Wertstandsmitteilung nach § 155 VVG und Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG.
Fallen euch noch weitere Mitteilungspflichten in der 1.Schicht ein bzw. besonders nun alle der 2. und 3. Schicht?
Danke und Gruß
tymmkaeptn

Diese Anwtort kann ich Ihnen leider nicht geben, dafür müßten die einschlägigen Gesetze überprüft werden und ich bin kein Jurist.
Evtl. kann Ihnen aber Finanztest weiterhelfen.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Danke für den Tipp.
Werde es dort auch mal versuchen.

Viele Grüße und noch ein schönes WE

Hallo auch!

Ich verstehe nicht ganz den Hintergrund Deiner Frage - in welchem Zusammenhang meinst Du die Mitteilungspflicht? Vorvertragliche Anzeigepflichten und in diesem Zusammenhang Angaben zum Versicherungsvertrag während der Antragstellung? Oder Informationen seitens des Versicherers in Zusammenhang mit der Erfüllung der Steuergesetzgebung, z.B. Angaben über gezahlte Beiträge, Informationsaustausch zwischen Versicherer, Kunde, Finanzbehörden? oder oder oder…

Und in welchem Zusammenhang steht Deine Frage?

Danke!

Gruß
Chris

Hallo,
ich meine den Informationsaustauch während der Vertragslaufzeit, nicht während der Antragstellung.
Zweiteres in deiner Frage ist der Punkt, also gezahlte Beiträge, Wertmitteilungen,…
Viele Grüße

Hallo, sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.