Servus,
es geht um den gesetzlichen Anspruch auf Auslöse (bzw. Verpflegungsmehraufwand) in dem unten beschriebenen Fall:
Ein Mitarbeiter (Beruf: Ingenieur), in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in einem mittelständischen Unternehmen ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat, wird vom Arbeitgeber für eine befristete Zeit (mehrere Monate) vor Ort beim Kunden im Inland eingesetzt (also nicht in der regelmäßigen Arbeitsstätte). Dies ist nicht der Regelfall, sondern kann als Ausnahme betrachtet werden, da der Arbeitgeber selbst keine Zeitarbeitsfirma ist. Im Arbeitsvertrag sowie in der Betriebsordnung sind diesbzgl. keine Regelungen getroffen.
Hat dieser Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Auslöse seitens des Arbeitgebers, obgleich ihm de facto kein Mehraufwand entsteht sowie die Entfernung Wohnort und Arbeitsort-Kunde kleiner oder gleich ist zur Entfernung Wohnort und regelmäßige Arbeitsstätte?
Wenn ein Anspruch besteht, ist dieser Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzbar, sprich kann er über die Steuererklärung geltend gemacht werden?
Vielen Dank für Antworten!
Jim