Gesetzlicher Betreuer macht was er will

Hallo zusammen,
ich wende mich an diese Plattform, da ich im Internet nichts explizites gefunden habe.
Es handelt sich um einen lieben Freund, welcher sich selber aufgrund von Depressionen unter eine gesetzliche Betreuung hat stellen lassen. Jener Betreuer ist für das Vermögen und die Gesundheitsfürsorge zuständig.

Mich irritiert, das mein Freund alle Behördengänge alleine machen muss ( wozu er teilweise gar nicht im Stande ist. Der Betreuer macht hinsichtlich der Behördengänge nichts. Weiterhin hat er sich auch nach einem Monat noch nicht darum gekümmert, das das Krankengeld ausgezahlt wurde.

Dies musste mein Freund selber machen um dann zu erfahren, das der Betreuer sehr wohl Kontakt zur Krankenkasse aufgenommen hat allerdings nur um zu klären,daß das Geld nun auf sein Konto kommt.

Weiter geht es mit der Gesundheitsfürsorge. Er erinnert meinen Freund nicht an Termine und sorgt auch nicht dafür das er zu seinem Psychater geht.

Mein Freund hatte einen Termin vergessen. Daraufhin rief der Betreuer ihn einen Tag später an. Seine Mutter ging ans Telefon wo er sagte, das er sauer wäre und das das Gericht die Betreuung aufheben kann wenn mein Freund nicht kooperiert. Für mich ist das eine ganz klare Drohung zumal er der Mutter solche Informationen gar nicht zu geben hat.

Ich wundere mich doch sehr über das Verhalten des Betreuers, es ist doch seine Aufgabe, meinen Freund über alles zu informieren ( Geld einfach auf sein Konto ) und ihm die Sachen abzunehmen, welche er zur Zeit nicht alleine bewältigen kann.

Was kann mein Freund hier unternehmen ? Darf der Betreuer einfach so handeln ?

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Hallo!
Ich würde Ihrem Freund raten, beim Gericht um Bestellung eines anderen, neuen Betreuers bitten. Meist besteht auch die Möglichkeit vor der Bestellung eines neuen Betreuers, diesen kurz kennenzulernen. Was ein Betreuer darf und was er machen sollte und was nicht ist leider nicht immer so ganz eindeutig zu sagen. Daher der Rat, wenn er kein Vetrauen mehr zum Betreuer hat, Antrag auf Bestellung eines neuen Betreuers. Da Ihr Freund die Betreuung ja für sich selbst beantragt hat, muss das Gericht meines Erachtens dieser Bitte nachkommen.