Hallo!
Die gesetzliche Betreuung wird für die Aufgaben eingerichtet, wo Ihre Oma Unterstützung braucht und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und jemand anders für sie entscheiden muss.
Das wird bei Ihrer Oma wohl so einiges sein. Aufgabenkreise können sein: Vermögenssorge, Gesundheitssorge und das damit verbundene Aufenthaltsbestimmungsrecht, Behördenangelegenheiten.
Sie müssen dann für Ihre Oma alle notwendigen Entscheidungen treffen. Immer nach deren (mutmaßlichen) Willen und Wohl. Sie tragen bei allen Entscheidungen auch die volle Verantwortung. Bedeutet: wenn Sie evtl. einen Antrag beim Sozialamt oder der krankenkasse nicht rechtzeitig stellen, haften Sie mit ihrem privaten Vermögen, sollte Ihrer Oma dadurch ein Schaden entstanden sein, bishin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Das hört sich jetzt dramatisch an, ist es aber oft garnicht, muss aber gesagt werden (finde ich).
Sie wären als gesetzliche Betreuerin, deren „Rechtsanwalt“ und müssen (einzig und allein) die Interessen Ihrer Oma vertreten. (Im übrigen: Es gibt auch unter Umständen pflegerische Alternativen zur PEG. Das sollte wirklich der „letzte“ Schritt sein…)
Wenn Ihre Oma zur Kurzzeitpflege muss, müssen Antrage gestellt werden bei der Pflegekasse, evtl. auch beim Sozialamt, wenn das Einkommen und Vermögen Ihrer Oma nicht reicht, um die restlichen Kosten zu decken. Sie müssen dafür Sorge tragen, das diese Kosten gedeckt sind. Sie müssen das Pflegepersonal „kontrollieren“, ob die Ihre Oma richtig versorgen, auch die Ärzte etc.
Sie müssen die finanziellen Ansprüche, die Ihre Oma gegenüber Ämtern, Behörden u.ä hat durchsetzen. Bei gewissen Entscheidungen, müssen Sie sich vorher auch die Genehmigung des Amtsgerichtes einholen…
Also, da kann eine ganze Menge auf Sie zukommen. Es gibt eigentlich in jeder Stadt (mind.) einen Betreuungsverein, der Angehörige und Betroffene berät. Auch die Betreuungsstellen (-behörden) beraten. Evtl. kann die Betreuung auch zum Teil (Gesundheitssorge etc.) von Ihnen geführt werden, und für behördliche und finanzielle Angelegenheiten wird ein Berufsbetreuer bestellt. (Machen aber nicht alle Amtsgerichte gerne…)
Ich hoffe ich konnte einigermaßen die Fragen beantworten und wünsche alles Gute!
Lassen Sie sich wirklich vor Ort beraten!
Sebastian Jacobsen