Gesetzlicher Betreuer, was kommt auf mich zu?

hallo ihr lieben,
ich habe da eine frage, meine oma kommt jetzt in eine kurzzeitpflege und benötigt einen gesetzlichen betreuer. Aus der familie möchte niemand das macchen ich würde es evtl. übernehmen weiß aber nicht genau was da auf mich zukommt.
Sie besitzt auch ein drittel eines dreifamilienhaus und soll eine Peg sprich künztliche ernährung bekommen. Meine fragen beziehen sich auf Ämterregelung, Pflegestufe und was kommt da auf mich zu?

Vielen Dank schonmal sky

Hallo,
genau kenne ich mich da auch nicht aus. Wir hatten damals auch Ärger mit sowas. Im voraus schreibe ich aber gleich, dass es bei uns nicht soweit kam und ich auch keine genauen Angaben machen kann.
Also soweit ich weiß, kann man das mit einer Vollmacht regeln, die deine Oma unterschreiben müsste, natürlich muss sie dazu noch geistig im Stande sein, sonst wird dies nicht anerkannt. Sollte es Streitigkeiten geben, wird vom Gericht glaube ich ein Betreuer festgelegt oder aber auch wenn Sie nicht mehr im Stande ist Entscheidungen selbst zu treffen. Ein Arzt muss dann ein Gutachten erstellen ob Sie noch in der Lage ist selbstständig Entscheidungen zu treffen oder nicht.
Mit den Pflegestufen kenne ich mich leider gar nicht aus. Ansonsten wenn dann die Vollmacht besteht (solche Unterlagen gibts im Internet zu finden)muss sich derjenige um alles kümmern, sprich zum Beispiel Entscheidungen beim Arzt für die Oma treffen und so weiter und so weiter. Man ist für alles verantwortlich.
Ich weiß es hilft bestimmt nicht viel weiter, aber das ist bei mir schon alles lange her, als sich die Frage stellte und ich kann mich leider nur noch vage dran erinnern. Es tut mir leid, aber bevor ich was falsches erzähle, mach ichs lieber so.
Ich hoffe sehr das noch andere helfen können.

Liebe Grüße
Ines

Habe aus eigenner Erfahrung mit Betreuung eine Lehre gezogen. Vorher gut informieren. Bzlg.Wohnrecht etc. Wenn erst mal eine Betreuung vom Gericht ausgesprochen ist können einige Sachen sehr schwer gehändelt werden. Man kann Betreuung aufteilen. Geld. perönliche Betreuung, ärtliche Angelegenheiten. Hilfe gibt eine Betreuerstellt im Kreis oder in der Stadt oder Betreuerverein vielleicht auch Carital, DRK die Hinweise auf solche Stellen geben. Wie gesagt vorher gut informieren. Was das Beste für den angehörigen und für den Betreuer ist.
mfg. gabisch_bor

hallo,

zuerst einmal muss diese betreuung eingerichtet werden. da deine oma bereits soweit ist, dass sie eine betreuung braucht, kann sie dir keine vollmachten mehr erteilen, das verfahren geht dann über das vormundschaftsgericht. antrag auf betreuung stellen, dann gibt es in der regel eine stellungnahme eines arztes (psychiater und/oder sozialpsychiatrischer dienst) und einen sozialbericht eines/r sozialarbeiters/in; normalerweise befragt diese/r auch dich.
bei der betreuung selber gibt es grob drei bereiche:

  • vermögenssorge
  • gesundheitsfürsorge
  • aufenthaltsbestimmungsrecht.
    hinzu kommt vertretung vor behörden und ämtern.
    du selber kannst nun entscheiden, für welche bereiche du eine betreuung übernehmen willst. du kannst alle bereiche nehmen oder auch nur einen (sieht man nicht so gerne, weil dann für die anderen bereiche ein gesetzlicher betreuer bestellt werden muss und dann zwei personen in den privaten angelegenheiten entscheiden). einmal im jahr musst du dem vormundschaftsgericht gegenüber rechenschaft ablegen über die geleistete betreuung; z.b. bei der vermögenssorge eine abrechnung.

das hört sich jetzt alles schlimmer an, als es ist. es hat am anfang viel mit bürokratie zu tun, aber wenn die betreuung einmal läuft, ist alles halb so wild.

ich möchte dir dazu raten, die betreuung wenn, dann ganz zu übernehmen. es ist auch für deine oma schöner, wenn ein verwandter sich um ihre sachen kümmert, als wenn das ein fremder macht.

hoffe, du triffst für dich die richtige entscheidung.

viele grüsse

Hallo!

Die gesetzliche Betreuung wird für die Aufgaben eingerichtet, wo Ihre Oma Unterstützung braucht und ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und jemand anders für sie entscheiden muss.
Das wird bei Ihrer Oma wohl so einiges sein. Aufgabenkreise können sein: Vermögenssorge, Gesundheitssorge und das damit verbundene Aufenthaltsbestimmungsrecht, Behördenangelegenheiten.
Sie müssen dann für Ihre Oma alle notwendigen Entscheidungen treffen. Immer nach deren (mutmaßlichen) Willen und Wohl. Sie tragen bei allen Entscheidungen auch die volle Verantwortung. Bedeutet: wenn Sie evtl. einen Antrag beim Sozialamt oder der krankenkasse nicht rechtzeitig stellen, haften Sie mit ihrem privaten Vermögen, sollte Ihrer Oma dadurch ein Schaden entstanden sein, bishin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Das hört sich jetzt dramatisch an, ist es aber oft garnicht, muss aber gesagt werden (finde ich).
Sie wären als gesetzliche Betreuerin, deren „Rechtsanwalt“ und müssen (einzig und allein) die Interessen Ihrer Oma vertreten. (Im übrigen: Es gibt auch unter Umständen pflegerische Alternativen zur PEG. Das sollte wirklich der „letzte“ Schritt sein…)
Wenn Ihre Oma zur Kurzzeitpflege muss, müssen Antrage gestellt werden bei der Pflegekasse, evtl. auch beim Sozialamt, wenn das Einkommen und Vermögen Ihrer Oma nicht reicht, um die restlichen Kosten zu decken. Sie müssen dafür Sorge tragen, das diese Kosten gedeckt sind. Sie müssen das Pflegepersonal „kontrollieren“, ob die Ihre Oma richtig versorgen, auch die Ärzte etc.
Sie müssen die finanziellen Ansprüche, die Ihre Oma gegenüber Ämtern, Behörden u.ä hat durchsetzen. Bei gewissen Entscheidungen, müssen Sie sich vorher auch die Genehmigung des Amtsgerichtes einholen…

Also, da kann eine ganze Menge auf Sie zukommen. Es gibt eigentlich in jeder Stadt (mind.) einen Betreuungsverein, der Angehörige und Betroffene berät. Auch die Betreuungsstellen (-behörden) beraten. Evtl. kann die Betreuung auch zum Teil (Gesundheitssorge etc.) von Ihnen geführt werden, und für behördliche und finanzielle Angelegenheiten wird ein Berufsbetreuer bestellt. (Machen aber nicht alle Amtsgerichte gerne…)

Ich hoffe ich konnte einigermaßen die Fragen beantworten und wünsche alles Gute!
Lassen Sie sich wirklich vor Ort beraten!

Sebastian Jacobsen