Hallo und Guten Morgen,
stellt Euch bitte einmal vor da gibt es ein Ehepaar das sich als Universalerben eingesetzt hat.
Kinder kommen erst zu ihrem Recht wenn beide Partner verstorben sind.
Jetzt pocht eins der Kinder auf das ges. Erbe.
Es ist eine Immobilie vorhanden.
Kann der Erblasse dann Bestimmen das zur Grundlage der Bemessung des Erbanteils der Kaufpreis und nicht der Zeitwert Immobilie herrangezogen wird?
Oder sollte es gar eine noch bessere Lösung geben?
Ds Fragt sich der Ratlose
Hier geht einiges durcheinander. Wenn Ehegatten hier offenbar ein klassisches „Berliner Testament“ aufgesetzt haben, dann sind die Kinder nach dem erstversterbenden Ehegatten automatisch enterbt. Insoweit gibt es da dann auch keinen gesetzlichen Erbteil mehr. Die Kinder können allerdings dann ihren Pflichtteil geltend machen. Dies ist ein reiner Geldanspruch, dessen Höhe sich am Gegenwert des halben gesetzlichen Erbteils bemisst. D.h. es muss dann ein fiktiver Erbteil ermittelt und bewertet werden. Stichtag hierfür ist das Todesdatum des Erblassers. Und insoweit besteht auch keine Dispositionsfreiheit! D.h. das Haus (und alles andere) wird mit dem aktuellen Zeitwert bewerten (notfalls im Rahmen eines einklagbaren notariellen Nachlassverzeichnisses auf Basis eines Gutachtens, wenn man sich nicht anders hierüber einigen kann).
Die Klassiker, um Kinder davon abzuhalten, nach dem erstversterbenden Elternteil den Pflichtteil geltend zu machen, sind Strafklauseln, die ein Kind dann auch nach dem zweitversterbenden Elternteil auf den Pflichtteil setzen, und ggf. Vermächtnisse zugunsten der „braven“ Kinder. Auch Modelle bei denen die Kinder durchaus bereits nach dem ersten Elternteil einen gewissen Erbanteil erhalten, der dann aber ggf. mit Auflagen versehen ist, kann Kinder von der Geltendmachung des Pflichtteils abbringen. Noch besser sind Erbverträge, in denen die Kinder - ggf. gegen entsprechende Gegenleistungen - vorab bereits einen Pflichtteilsverzicht nach dem Erstversterbenden erklären.
Welche Lösung ideal ist, kann man nur im Rahmen der Beratung im konkreten Einzelfall erarbeiten.
Nein. Das kann man nicht bestimmen. Es ist immer der aktuelle(Todestag) Wert der Immobilie zu ermitteln.
Bessere Lösung ? Ja, üblich verleidet man es ja den Kindern überhaupt das Pflichtteil schon beim 1. Todesfall zu fordern, in dem man sie sonst auch beim 2. Todesfall auf das Pflichtteils setzt. Diese „Schutzklausel“ gehört typisch zum Gemeinschaftstestament („Berliner Testament“) dazu.
Mehr kann man nicht machen.
Und natürlich setzt Pflichtteil voraus, das überhaupt ein Elternteil verstorben ist ! Zu Lebzeiten beider Eltern kann man gar nichts fordern!
MfG
duck313
Ergänzend zum hier schon richtg ausgeführten auch nochmal der Hinweis, auf den Umfang des Pflichtteils. Hier herrscht oft erstaunliches Halbwissen.
ich erlebe es häufiger, dass die Kinder in solchen Fällen auf einen doppelt so hohen oder gar noch höheren Anteil am Erbe spekulieren.
Ursache ist gerade bei Immobilien oft, dass sie vom Wert des Hauses ausgehen und dann denken, dass ihnen (bei zwei Kindern) 25% des Wertes zu stehen.
Zum einen ist das allerdings beim Pflichtteil ohnehin erstmal nur die Hälfte des gesetzlichen. Wenn dann auch noch die Immobilie beiden Ehegatten gehört, wird außerdem nur die Hälfte des Verstorbenen vererbt.
Bei der ebenfalls häufigen Zugewinngemeinschaft ergibt sich dann tatsächlich, dass der Pflichtteilforder nur Anspruch auf die Hälfte des Wertes von der Hälfte des halben Hauses hat. Manchmal hilft da schon der Hinweis auf diesen Umstand, um eine Neubewertung des Ansinnes zu bewirken.
Ansonsten kann man eine solche Summe vielleicht neben der Strafklausel auch einplanen und flüssig halten.
Was das „einplanen und flüssig halten“ angeht, kann man z.B. auch an eine Lebensversicherung denken: Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist der Erbe/Pflichtteilsberechtigte, versichertes Risiko ist das Versterben des Erblassers, der die Beiträge zahlt. Das war zu Zeiten einer besseren Verzinsung solcher Versicherungen noch interessanter, geht aber natürlich auch unabhängig von der Zinshöhe nach wie vor.
Danke für Eure Antworten.
Ihr habt mir sehr geholfen.