Gesetzlicher Urlaubsanspruch mit Kleinkindern

Meine Tochter ist drei Jahre alt und mein Sohn 14, geht noch in die Realschule. Jetzt muss ich gezwungenermaßen im August 2011 die ersten vier Wochen Urlaub nehmen, dass heißt vom 01.-31.08.11, da der Kindergarten zu hat und meine Eltern genau zu dieser Zeit auch im Urlaub sind. Ich habe keine weitere Aufsichtsperson.
Meine Kollegin hat auch zwei Kinder 24 und 15 und will genau zur gleichen Zeit wie ich Urlaub. Wer hat nun mehr Anspruch, bzw. was kann ich machen, dass ich meinen Urlaub durchsetzen kann. Leider sind keine weiteren Vertretungen vorhanden. Ich kann sie mir ja schlecht in die Hosentaschen stecken und mit zur Arbeit nehmen. Gibt es da Möglichkeiten?

Hallo Tamara.
Meines Erachtens nach steht Dein Urlaubswunsch im Vordergrund, da Deine Tochter eben erst 3 Jahre alt ist. Bei uns wird es so geregelt, dass generell die Mütter von kleineren Kindern in den Ferien bevorzugt werden. Das ist sicherlich auch eine Absprachesache mit dem Arbeitgeber. Und diesem würde ich die Problematik auch so vortragen. Ein sozial eingestellter Arbeitgeber wird dann sicherlich verantwortungsvoll handeln und Dir den Vortritt geben. Auch ein freundliches klärendes Gespräch mit der Kollegin sollte vielleicht eine Lösung bringen können. Bist Du alleinerziehend? Ich finde es immer wichtig, mit allen Beteiligten zu reden, das bringt mehr als auf Konfrontationskurs zu gehen. Notfalls müsste man eine Tagesmutter engagieren, was natürlich zusätzliches Kosten birgt. Aber auch da kann man sich vielleicht sonst mal ans Jugendamt wenden.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Viele Grüße und Erfolg.
Tanja

Da du ein Kleinkind hast, ist dein Anspruch auf Urlaub vorrangig. Leider muss man sich da trotzdem selbst durchsetzen. Zur Not einen Gesetzestext vorlegen wenn der Arbeitgeber dem nicht zustimmt. Denn wie du schon sagtest, es geht nicht anders!

Vielen Dank, aber das Alles habe ich schon versucht. Sie pocht auf ihren Urlaub und mein Chef will es Beiden recht machen. Ja, bin alleinerziehend. Eine Tagesmutter kostet ganz schönes Geld, aber ich denke, zur Not wird mir nichts Anderes übrig bleiben.

Danke nochmals

Hallo Tamara!
Nach meiner Information werden Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern für
Urlaub in den Sommermonaten bevorzugt behandelt, Mitarbeiter mit Klein- bzw.
Vorschulkindern bzw. kinderlose und/oder ledige Mitarbeiter müssen damit rechnen,
dass sie in der Vor- bzw. Nachsaison ihren Urlaubsanspruch geltend machen können. Da deine Kollegin allerdings auch ein schulpflichtiges Kind hat, it hier wahrscheinlich eine Absprache mit eurem Chef notwendig, die alle Vor- und Nachteile von euren beiden Situationen abwägen muss. Eine gesetzliche Regelung gibt es meiner Meinung nicht. Erkundige dich doch nochmal beim Amt.

Jetzt bleibt dann nur noch die Frage wie ich an so einen Gesetzestext komme bzw. wo ich das nachlesen kann. Das würde ich ihm schon vorlegen, da ich dieses Jahr das gleiche Problem mit der Kollegin hatte und ich meinen Urlaub 14 Tage vorher abbrechen musste und meine Kleine 2000km weit weg bei meinen Eltern zurücklassen musste. Diese fühlen sich jetzt aber zu alt für sie; was ich auch verstehe und nicht verlangen kann, dass sie sich um mein Kind kümmern müssen.
Dankeschön

Da du ein Kleinkind hast, ist dein Anspruch auf Urlaub
vorrangig. Leider muss man sich da trotzdem selbst
durchsetzen. Zur Not einen Gesetzestext vorlegen wenn der
Arbeitgeber dem nicht zustimmt. Denn wie du schon sagtest, es
geht nicht anders!

Hallo Tamara,

Eine wirklich genaue und Verbindliche Antwort kann ich dir da leider auch nicht geben,leider!! Aber mein Vorschlag wäre es einfach mal zu Googeln,ist manchmal auch hilfreich.Alles Gute ,lg Jule

Hallo, Tamara!
Ich bin leider keine Expertin auf dem Gebiet und kann dir überhaupt nicht helfen! Solange meine Kinder klein waren, war ich selbständig und konnte mir meine Zeit einteilen. Inzwischen sind sie 12 und 9 Jahre und ich arbeite auf 400-Euro-Basis.
Hoffentlich kann die jemand anderes weiterhelfen.
Liebe Grüße
Susanne

Hallo Tamara, da ich in der Schweiz lebe, kann ich Dir leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Ich bin aber der Meinung, dass eine Mutter mit einem Kleinkind auf jeden Fall Vorrang vor einer Mutter mit (halb-)erwachsenen Kindern haben sollte! Ich würde unbedingt mit dem Chef sprechen - und mit der Kollegin. Das wird schwierig, ich weiss es aus eigener Erfahrung (ich habe 5 Kinder). Viel Glück!

Hallo Tamara, es tut mir leid daß ich jetzt erst antworte. Die Mail ist in meinen Spamordner gelandet. Leider kann ich dir die Frage nicht beantworten.

LG Fin