Gesetzlicher Versicherungsschutz für SH-Empf.?

Hallo!

Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Anfrage gehabt bzgl einer Möglichkeit, krankenversichert zu werden hier in Deutschland, wo es scheinbar leider keine Möglichkeit gab. Mittlerweile habe ich gehört, daß sich 2004 etwas bzgl. der „Krankenversicherung“, d.h. die Kostenübernahme durch die Sozialämter ändern soll?

Hintergrund der Frage ist folgender:

Ich bin Student, war aber zu Studienbeginn nicht mehr gesetzlich versicherbar und auch nicht krankenversichert (allgemeine Versicherungspflicht für Studenten endet mit 27 Jahren).

Zur Studienfinanzierung beziehe ich jedoch Leistungen nach BAföG. Darin enthalten ist ein Krankenkassenbeitrag i.H. von EUR 47,00, welchen ich dem Sozialamt überweise und dafür einen Krankenschein bekomme.

Da ich hier Sozialleistungen beziehe, und da ich momentan mittelfristig in fachärztlicher Behandlung bin, müsste ich alles, was ich (oder auch meine Lebensgefährtin) über dem Regelsatz verdienen, zur Deckung der Krankenkosten aufwenden.

Ich habe nun gehört, daß Sozialhilfeempfänger gesetzlich krankenversichert werden sollen.

Stimmt das, und fiele ich darunter (das Sozialamt besteht darauf, daß ich kein Sozialhilfeempfänger sei, wenn es um meine Rechte geht, wohl aber, wenn es um meine Pflichten geht - also eheähnliche Gemeinschaft ja, aber Sonderleistungen außer eben Behandlungskosten nein).

Ich hätte gerne eine Möglichkeit, mein Studium zu Ende zu führen, OHNE „Sozialhilfeempfänger“ sein zu müssen.

Ohne Krankenversicherung und in erkranktem Zustand ist dies aber scheinbar nicht möglich? Eine Private Krankenkasse nimmt mich nie und nimmer.

Weiß hier zufällig jemand etwas, ob es hier eine Reform gibt? Nötig wäre es (glaube ich) - zudem ich glaube, daß die Kosten der Ärzte bei den Sozialämtern nach „Privatpatiententarifen“ abgerechnet werden (das will ich ja gar nicht - ich will aber auch nicht über das Sozialamt versichert sein müssen).

Vielen Dank im Vorraus schon einmal für die Beantwortung - und einen guten Jahreswechsel für alle!

Gruß
Patrick

Hallo,
wenn das Sozialamt bisher die Behandlungskosten getragen hat, dan sieht
das ab Januar 2004 wie folgt aus:

Du erklärst gegenüber dem Sozialmt welche Krankenkasse für dich
die Behandlungskostenübernehmen soll.
Das Sozialamt meldet dich dann bei dieser Kasse an und du erjälst von
dort eine Krankenversichertenkarte mit der du dann die Ärzte und Zahnärzte aufsuchen kannst.

Achtung !!! - Du wirst aber nicht Mitglied dieser Krankenkasse.

Die Behandlungskosten werden von der KAsse mit dem Sozialamt abgerechnet.
Mann wollte damit per Gesetz die „Privatpatienteneigenschaft“ der
Sozialhilfeempfänger beenden.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo, Patrick,

hast Du die möglichkeit, einen 400,- Euro- Job zu bekommen. Wenn ja, dann brauchst Du lediglich 401,- Euro zu vedienen, Du wirsdt im vollen Umfang sozialversicherungspflichti und erhältst statt 400,- (brutto für netto) rund 350,- nezzo ausbezahlt. Du bist dann renten-, kranken und pflegeversichert. Ich will das hier jetzt nicht so ausführlich machen, wenn Du Interesse hast, melde Dich!
Ingeborg :smile:

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Kleine Korrektur:
Die Leistungsaushilfe der gesetzlichen Krankenkassen ab 01.01.2004 betrifft nur Empfänger von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfe- und Asylbewerbergesetz. Soweit ich Patrick verstanden habe, bezieht er keine Sozialhilfe. Von daher rate ich zu einer telef. Anfrage beim Sozialamt.

Gruß

Benita

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Kleine Korrektur:
Die Leistungsaushilfe der gesetzlichen Krankenkassen ab
01.01.2004 betrifft nur Empfänger von Sozialhilfe nach dem
Bundessozialhilfe- und Asylbewerbergesetz. Soweit ich Patrick
verstanden habe, bezieht er keine Sozialhilfe. Von daher rate
ich zu einer telef. Anfrage beim Sozialamt.

Gruß

Benita

Hallo Benita,
ich sagte doch am Anfang - wenn das Sozialamt bisher die Behandlungs-
kosten getragen hat -

Gruss

Günter