Hallo!
Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Anfrage gehabt bzgl einer Möglichkeit, krankenversichert zu werden hier in Deutschland, wo es scheinbar leider keine Möglichkeit gab. Mittlerweile habe ich gehört, daß sich 2004 etwas bzgl. der „Krankenversicherung“, d.h. die Kostenübernahme durch die Sozialämter ändern soll?
Hintergrund der Frage ist folgender:
Ich bin Student, war aber zu Studienbeginn nicht mehr gesetzlich versicherbar und auch nicht krankenversichert (allgemeine Versicherungspflicht für Studenten endet mit 27 Jahren).
Zur Studienfinanzierung beziehe ich jedoch Leistungen nach BAföG. Darin enthalten ist ein Krankenkassenbeitrag i.H. von EUR 47,00, welchen ich dem Sozialamt überweise und dafür einen Krankenschein bekomme.
Da ich hier Sozialleistungen beziehe, und da ich momentan mittelfristig in fachärztlicher Behandlung bin, müsste ich alles, was ich (oder auch meine Lebensgefährtin) über dem Regelsatz verdienen, zur Deckung der Krankenkosten aufwenden.
Ich habe nun gehört, daß Sozialhilfeempfänger gesetzlich krankenversichert werden sollen.
Stimmt das, und fiele ich darunter (das Sozialamt besteht darauf, daß ich kein Sozialhilfeempfänger sei, wenn es um meine Rechte geht, wohl aber, wenn es um meine Pflichten geht - also eheähnliche Gemeinschaft ja, aber Sonderleistungen außer eben Behandlungskosten nein).
Ich hätte gerne eine Möglichkeit, mein Studium zu Ende zu führen, OHNE „Sozialhilfeempfänger“ sein zu müssen.
Ohne Krankenversicherung und in erkranktem Zustand ist dies aber scheinbar nicht möglich? Eine Private Krankenkasse nimmt mich nie und nimmer.
Weiß hier zufällig jemand etwas, ob es hier eine Reform gibt? Nötig wäre es (glaube ich) - zudem ich glaube, daß die Kosten der Ärzte bei den Sozialämtern nach „Privatpatiententarifen“ abgerechnet werden (das will ich ja gar nicht - ich will aber auch nicht über das Sozialamt versichert sein müssen).
Vielen Dank im Vorraus schon einmal für die Beantwortung - und einen guten Jahreswechsel für alle!
Gruß
Patrick
