Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Vermögens eines minderjährigen Kindes im Falle des Todes eines der beiden Elternteile. Viele Eltern haben ja Angst, dass sollte einem der beiden etwas zustoßen, sich der verbleibende Elternteil jedesmal mit einem gesetzlichen Vormund auseinandersetzen muss, wenn man auf das Vermögen des minderjährigen Kindes zugreifen möchte. Anscheinend ist es noch nichtmal möglich, dass ein bereits volljähriges Geschwisterkind des Bruders diesen Vormund darstellt.
Gibt es also irgendeine Möglichkeit diese Abhängigkeit von einem gesetzlichen Vormund über das Vermögen des minderjährigen Kindes bis dieses 18 wird zu verhindern?
Vielen Dank
Woher kommt auf einmal ein gesetzlicher Vormund?
Ich denke ein Elternteil lebt noch?
Woher kommt auf einmal ein gesetzlicher Vormund?
Ich denke ein Elternteil lebt noch?
Ist es nicht so, dass selbst wenn noch ein Elternteil lebt, dieser Elternteil nicht allein vollen Zugriff auf das Vermögen des minderjährigen Kindes hat?
Da hast wohl etwas falsch verstanden. Schau mal in §§ 1629 I, 1680 BGB. Der überlebende Elternteil ist gestzlicher Vertreter im Bereich der Personen- und Vermögenssorge und unterliegt hier so gut wie keinen Einschränkungen. Eine - zumindest theoretische - Einschränkung stellt die „Überwachung“ durch das Familiengericht dar gem. § 1640 BGB. Der andere Elternteil muss ein Vermögensverzeichnis über den Stand des geerbten Vermögens des Kindes abgeben soweit das Vermögen einen bestimmten Betrag übersteigt. Eine fortlaufende Überwachung dieses Vermögens gibt es jedoch nicht.