Guten Tag,
eine Frage zur gesetzlichen Vormundschaft.
Es dreht sich um folgenden Sachverhalt.
Die Tochter meiner Oma (angeheiratete Frau meines leiblichen Opas) hat die gesetzliche Vormundschaft für meine Oma erhalten. Meine Oma wurde in ein Pflegeheim eingewiesen, da sie wohl etwas altersdement ist.
Soweit so gut.
Nun hat die Tochter meiner Oma aber bestimmt, dass meine Oma weder Besuch, noch Briefe, noch Telefonate emfpangen darf. Das heißt, meine Oma lebt ohne jeglichen Außenkontakt im Pflegeheim. Keine weiteren Angehörigen dürfen sie besuchen!
Ist dies tatsächlich rechtlich möglich?
Meine Oma ist zwar ein wenig dement, dennoch erkennt sie ihre Angehörigen und freut sich auch, diese zu sehen.
Welche Möglichkeiten gibt es, ggf. dagegen vorzugehen bzw. wo kann ich mich dahingehend erkundigen.
Freue mich über alle Hinweise!
Danke
Sonja