Gesetzlichkeiten beim Autokauf

Hallo,
ich habe mich sehr gefreut, ein Kombi-Diesel zu meiner Preisvorstellung zu bekommen. Der Ford Escort Bj.96 hat am Kauftag 29.April2002 114500km Laufleistung.Jetzt habe ich festgestellt, dass er ungemein stark nebelt. In der Werkstatt haben sie gesagt, genaues ist erst beim Öffnen des Motors festzustellen. der Händler(500km entfernt)will das Auto selbst reparieren.Ich muss also auf meine Kosten hinfahren, in der Gefahr,dass ich unterwegs liegenbleibe.Außerdem hat er gesagt, wenn es Verschleißteile sind, dann muss er als Verkäufer die Reperaturkosten nicht zahlen. Ich selbst bin bis jetzt ca.4500 km gefahren.
Meine Frage also, was soll ich machen? Wer hat hier Recht und welche Teile Zählen hier in diesem Fall als Verschleißteile.Im Kaufvertrag steht in den allg.Bedingungen, dass Sachmängel an den Verkäufer zu richten sind u. ein Gewärhleistung von einem Jahr gilt.
???
Besten Dank für Eure Hilfe
Nico

Hallo Nico,

nochmal die Nachfrage: hast Du eine Garantie oder eine Gewährleistung von einem Jahr? Gewährleistung bedeutet, daß der Händler für Defekte einsteht, die bereits beim Kauf vorlagen. Bei einer Garantie sind auch Defekte eingeschlossen, die während der Nutzungszeit auftreten.

Nach neuem Gewährleistungsrecht muß der Händler sogar eine Gewährleistung von 2 Jahren gewähren. Wann das genau in Kraft trat, kann ich allerdings nicht sagen (01.01.02?).

Selbst die 500km fahren würde ich nicht. Wenn der wagen endgültig den geist aufgibt, bekommst Du wahrscheinlich Deine Schadensminderungspflicht unter die Nase gerieben mit dem Hinweis, der Schaden wäre nicht so groß, wenn Du nicht gefahren wärst. Daher lieber abtransportieren lassen.

Gruß

Tomcat

Nach neuem Gewährleistungsrecht muß der Händler sogar eine
Gewährleistung von 2 Jahren gewähren.

er kann sie aber auf ein jahr begrenzen!(soviel ich bisher mitbekommen habe)

Wann das genau in Kraft

trat, kann ich allerdings nicht sagen (01.01.02?).

anfang des jahres stimmt !

grüße matthias

Hi!

Seit dem 1.1.02 gilt das neue Schuldrecht.
Der Händler muss also 2 Jahre gewährleisten, bei gebrauchten Sachen kann er jedoch die Gewähleistung auf 1 Jahr begrenzen.
Das ist hier ja egal, es ist ja erst 2 Monate her.
Das alles gilt unter der Voraussetzung, dass es sich um einen gewerblichen Händler handelt. Hier steht nun der Verbraucherschutz absolut im Vordergrund.
Bei Privatleuten als Verkäufer sieht das wohl etwas anders aus, das nur als Hinweis.

Der Wagen muss „mängelfrei“ sein. Wenn er so stark „nebelt“, das er z.B. die AU nicht besteht, ist das ein eindeutiger Mangel.
Der Verkäufer muss ihn auf seine Kosten beseitigen.
Über die Anfahrtskosten kann man hier streiten, bei Kosten von Euro 2-3 Tausen für einen neuen Motor würde ich das aber locker sehen. 1000 km kosten bei der Kiste vielleicht 100 Euro, Fehler können passieren, da würde ich nicht zu unversöhnlich sein.

Ich würde das dem Händler so sagen und ihm den Vorschlag machen, den Wagen vorbeizubringen und Dir während der Reparaturzeit einen Ersatzwagen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Macht er nicht mit, bleibt nur der Gang zur Schlichtungsstelle, falls es sich um einen Kfz-Meisterbetrieb handelt (näheres bei der IHK) und schließlich zum Rechtsanwalt.

Ich denke im übrigen, Du musst zunächst dem Händler, bei dem Du den Wagen auch gekauft hast, die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen. Du kannst also nicht gleich zum nächsten Ford Händler fahren und die Rechnung an den Verkäufer schicken lasssen.

Ich persönlich schätze Deine Chancen hier als gut ein, meine Aussagen sind jedoch ohne Gewähr zu verstehen.

Grüße und viel Erfolg,

Mathias

ich habe mich sehr gefreut, ein Kombi-Diesel zu meiner
Preisvorstellung zu bekommen. Der Ford Escort Bj.96 hat am
Kauftag 29.April2002 114500km Laufleistung.Jetzt habe ich
festgestellt, dass er ungemein stark nebelt. In der Werkstatt
haben sie gesagt, genaues ist erst beim Öffnen des Motors
festzustellen. der Händler(500km entfernt)will das Auto selbst
reparieren.Ich muss also auf meine Kosten hinfahren, in der
Gefahr,dass ich unterwegs liegenbleibe.Außerdem hat er gesagt,
wenn es Verschleißteile sind, dann muss er als Verkäufer die
Reperaturkosten nicht zahlen. Ich selbst bin bis jetzt ca.4500
km gefahren.
Meine Frage also, was soll ich machen? Wer hat hier Recht und
welche Teile Zählen hier in diesem Fall als Verschleißteile.Im
Kaufvertrag steht in den allg.Bedingungen, dass Sachmängel an
den Verkäufer zu richten sind u. ein Gewärhleistung von einem
Jahr gilt.
???
Besten Dank für Eure Hilfe
Nico