Guten Tag,
ich stimme Nordlicht zu. Die aktuellsten Info’s wird es direkt bei der Deutschen Rentenversicherung geben.
Entscheidend ist dabei ob die Tätigkeit als Coach zu dem pflichtversicherten Personenkreis gehört.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…
Weitere Infos gibt es hier:
http://anwaltskanzlei-moritz.de/WebsiteSozialrecht_2…
Allerdings gibt es keine Infos darüber, wie aktuell diese Informationen sind.
Bitte bei der selbständigen Tätigkeit für nur einen Arbeitgeber auf Scheinselbständigkeit achten. Dies kann im schlimmsten Fall zur Nachversicherung führen.
Viele Grüße
Christoph