Ich darf kurz meinen relativ hoffnungslosen Fall beschreiben:
Ich bin selbständig und privat krankenversichert; ich habe selbst keine Möglichkeit der Rückkehr in die Gesetzliche KV.
Meine Ehefrau, 24 Jahre alt, noch philippinische Staatsangehörige, also nicht aus einem EU-Land, erwartet Ende September 2006 ein Baby. Sie ist bisher als Au Pair, also ebenfalls privat krankenversichert.
Ich plane nun Folgendes: Anstellung meiner Frau bei mir in Form einer Teilzeitbeschäftigung (420,00-EURO-Job), um ihr den Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen.
Meine Fragen dazu:
Ist dies in der von mir geplanten Form möglich?
Ist dieses Vorhaben auch sinnvoll?
Gibt es dazu eine akzeptable, also eine etwa gleichwerteige oder
gar bessere Alternative?
Hallo,
Ehegattenbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, wird aber
von der Krankenkasse meist streng geprüft. Gerade in diesem
Falle wird dies der Fall sein um zu verhindern, dass eine Beschäftigung nur wegen der günstigen Krankenversicherung erfolgt.
Die Krankenkasse prüft u.a. folgende Punkte ab.
Arbeitsvertrag
weisungsgebundeheit
anstelle einer fremden Arbeitskraft
fest Arbeitszeit und Arbeitsplatz
Gehaltszahlung auf Konto der Arbeitnehmerin, zu dem
nur sie Zugang hat.
Abführtung von Lohnsteuer, soweit Pflicht.
Lohnfortzahlung im krankheitsfall
Urlaubsanspruch
ortsüblöiche Loihnhöhe (Tarif)
Das ist nur einige Punkte, die von der Kasse abgeklärt werden.
Trifft dies alles zu und bestätigt die Kasse die Arbeitnehmerinneneigenschaft, dann kalppt es auch mit der GKV,
ansonsten eher nicht.
Alternative wäre nur ein Job über 400,00 € bei einem Fremdarbeitgeber.
Da stelle sich aber die Frage, wer eine hochschwangere Frau einstellt,
aber warum nicht.
Gruss
Czauderna
Ich plane nun Folgendes: Anstellung meiner Frau bei mir in
Form einer Teilzeitbeschäftigung (420,00-EURO-Job), um ihr den
Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen.
Erkundigen Sie sich mal über die Möglichkeit, dass Ihre Frau z.B. bei Bekannten oder Verwandten angestellt wird. Dies ist unter bestimmten Umständen als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich abzugsfähig und auch sozialversicherungspflichtig (Gleitzone). Eine Anstellung bei Ihnen ist m.E. steuerlich nicht abzugsfähig, so dass dies unter dem strich günstiger sein kann!
Hallo,
Ehegattenbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, wird aber
von der Krankenkasse meist streng geprüft.
Die Krankenkasse prüft u.a. folgende Punkte ab.
Arbeitsvertrag
weisungsgebundeheit
[…]
ortsüblöiche Loihnhöhe (Tarif)
Wenn ich das recht in Erinnerung habe, benötigt die GKV „nur“ die Anmeldung eines Angestellten mit einem 1- oder 2-seitigen Formblatt.
Ob das Ganze als Ehegattenarbeitsvertrag rechtens ist, wird vielmehr vom zuständigen Finanzamt geprüft, wo der Vertrag genehmigt werden muss.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.) Es muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen (Vorlagen sind im Internet bei div. Juristenportalen auffindbar).
2.) Die Tätigkeit muss tatsächlich ausgeführt werden.
3.) Das Geld muss fließen, auf das Gehaltskonto darf keine Vollmacht des Ehepartners ausgestellt werden.
Dann zahlt man vielleicht nicht gerade 400,01€ sonder 470 oder mehr Euro, und schon ist Ding gegessen.
Außerdem geht’s hier doch auch gar nicht um irgendwelche Tricks. Der Herr möchte seine Frau ganz normal als Arbeitskraft anstellen, richtig?
Dass Sie dadurch leider aus der PKV raus muss und in der GKV pflichtversichert wird, muss man halt akzeptieren.
Also, ich denke, das wird Schwierigkeiten geben. Ehegattenbeschäftigung wird vom Finanzamt unter dem Gesichtspunkt des ernsthaften Arbeitsverhältnsses geprüft, aber auch von der Kasse, wenn es offensichtlich nicht um die Arbeit, sondern wie hier um die Verschaffung einer Krankenversicheung geht. Ein Arbeitsbeginn, der - wie hier - mit dem Beginn der Mutterschutzfrist fast zusammenfällt, muss ja auffallen. Und das auch bei einem fremden Arbeitgeber.
Vor 3-4 Monaten wäre das sicher kein Problem geworden
Wie lange seid ihr verheiratet ? Innerhalb von zwei Monaten muss die PKV die Ehefrau aufnehmen, auch wenn dem vielleicht eine Schwangerschaft oder anderes entgegensteht.
Ist die Schwangerschaft in der Au-Pair-Versicherung ausgeschlossen ? Vielleicht gibt es ein Weiterversicherungsrecht in einem anderen Tarif des gleichen Untermehmens.
Grüße
Wolfgang Will
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Hallo,
das Finanzamt prüft nicht die Sozialversicherungspflicht, das
obliegt der Krankenkasse - es stimmt das der Prüfungsbogen nicht mehr als zwei Seiten hat, aber die Punkte, die ich genannt habe, sind da schon enthalten. Wenn wir das geprüft haben und haben auf Versicherungspflicht
erkannt, hat der Arbeitnehmer noch das Recht, sich dieses ergebnis von der Bundesagentur für Arbeit bestätigen zu lassen, damit auch im
Falle der Arbeitslosigkeit keine Leistungsablehnung zu befürchten sind.
Wir machen diese Prüfungen zig mal jährlich, da wir hier viele
Ehegattenbschäftigungen in der Tourismusbranche haben.
Gruss
Czauderna
Auch auf diesem Wege noch einmal ganz herzlichen Dank an alle Experten, die mir bei der Erstorientierung geholfen haben.
Ich gedenke nun - nach ermutigenden Telefonaten sowohl mit meinem Finanzamt als auch mit der aufnehmenden GKV - , den Beginn der Anstellung meiner Frau bei mir (Ehegattenbeschäftigung mit Ehegattenarbeitsvertrag unter peinlicher Berücksichtigung aller einschlägigen Voraussetzungen) um zwei bis drei Monate rückzudatieren (siehe auch den Hinweis von Wolfgang Will). Faktisch übt meine Frau diese Tätigkeit in meinem Büro ja auch schon seit über zwei Jahren aus.
Sieht jemand Probleme bei dieser Rückdatierung?
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Auch auf diesem Wege noch einmal ganz herzlichen Dank an alle
Experten, die mir bei der Erstorientierung geholfen haben.
Sieht jemand Probleme bei dieser Rückdatierung?
Hier glaub ich niemand, aber vielleicht bei den Behörden! Letztlich gibt es kaum eine andere gute Lösung - also starte einfach den Versuch. Mehr als ablehnen können sie’s ja auch nicht.