Gesetztliche Rentenversicherung durch Nebengewerbe

Hallo,

ich hätte da einmal ein Problem :smile:

Ab dem Juni 2002 bis Dezember 2005 war ich voll selbstständig (Gewerbebetrieb auf dem IT-Sektor). Im Dezember 2005 habe ich mich von einem Arbeitgeber fest anstellen lassen und bin somit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Mein Gewerbe habe ich auf Nebengewerbe geändert.

Mein Arbeitgeber zahlt also für mich jeden Monat Sozialversicherungsbeiträge, mein Gewerbe läuft nebenher und dient im Grunde nur dazu, laufende Zahlungen von bestehenden Wartungsverträgen der Kunden abzuwickeln.

Nun hat mich die deutsche Rentenversicherung angeschrieben und möchte einen monatlichen Beitrag von mir zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auf mein Schreiben bezgl. Widerspruch wrude nicht reagiert, stattdessen erhielt ich eine Mahnung mit einem Schreiben, dass Gewerbetreibende zur Zahlung verpflichtet sind.

Kann mir einer Nachhilfe geben?
Ist es wirklich so, dass wenn ich ein Nebengewerbe betreibe ich doppelt in die Rentenversicherung einzahlen muss ?

Ich habe schon gegoogelt, aber irgendwie nix brauchbares gefunden :frowning:

Danke für die Hilfe

Gruß Thomas

Ist es wirklich so, dass wenn ich ein Nebengewerbe betreibe
ich doppelt in die Rentenversicherung einzahlen muss ?

Das wäre mir neu. Allerdings hängt es davon ob, als was das Gewerbe angemeldet ist. Da muß man genau hinsehen.

Das wäre mir neu. Allerdings hängt es davon ob, als was das
Gewerbe angemeldet ist. Da muß man genau hinsehen.

das gewerbe ist laut schein als nebengewerbe gültig
als tätigkeit steht entwicklung und vertrieb von softwareprodukten

als tätigkeit steht entwicklung und vertrieb von
softwareprodukten

Das sollte nicht GRV-pflichtig sein.