Muss heute eigentlich jeder, dem ausdrücklich kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird, damit rechnen, dass irgendwelche Gesindelanwaltschaften und selbsternannten Henker einen Haussuchungsbefehl gegen ihn beantragen und ein verspäteter Freisler diesen Befehl unterzeichnet?
Gruß
Polemik oder Primitivität?
Hallo
wer über das Internet Bilder von nackten Jungs im Alter von 5 - 13 Jahren bezahlt, diese sich teilweise nach Hause schicken lässt und die anderen download, zudem mehrere E-Mail-Adresse verwendet, um seine Person zu verschleiern, handelt ja wissentlich unrichtig; in einigen Bundesstaaten in den USA würde der verurteilt werden, 4 Wochen lang mit einem Ganzkörperschild mit der Aufschrift: „ich habe nackte Jungenfotos gekauft“ auf der Kreuzung seiner Straße stehen zu müssen; da werden auch die Namen von Kindernschändern im Internet veröffentlicht, die ihre Strafe schon abgesessen haben; scheint irgend wie dort zu funktionieren.
Zudem ist ein strafrechtliches Verhalten noch gar nicht geprüft bzw. die Prüfung abgeschlossen. also Puls runter und darüber nachdenken, welchen Sinn es hat und wie man sich in der Öffentlichkeit selber darstellt, wenn man solche Titulierungen und Beschimpfungen schriftlich von sich gibt; da ist der Weg zu dem „Anderen“ nicht mehr all zuweit, was die Moral betrifft?
G
Hoch der Pranger!
Zudem ist ein strafrechtliches Verhalten noch gar nicht
geprüft bzw. die Prüfung abgeschlossen.
Du hältst es also für richtig, Menschen selbst dann schon hinzurichten - und das ist im Fall Edathy geschehen - wenn die Prüfung auf strafrechtliches Verhalten "noch gar nicht abgeschlossen" ist?
Wenn du dich mit Gesindel gemein machen magst…
Hi,
das Argument der Staatsanwaltschaft war ja nunmal, dass jemand der sich auf diesem, konspirativen, Wege strafrechtlich nicht relevantes, aber in einer Grauzone befindliches, Material beschafft evtl. auch strafrechtlich relevantes Material besitzt. Dass bei Kinderpornographie die Toleranzen sehr niedrig sind ist ja auch lobenswert. Dass das alles an die Öffentlichkeit ging und er damit öffentlich zerstückelt wird geht natürlich gar nicht, denn wirklich JEDER sollte das Recht haben dass hier die Vorschriften gewahrt werden die auch für alle anderen gelten.
My 2 cents
Gruss
K
Hallo!
Die Unschuldsvermutung ist ein hohes Gut und ein wichtiges Menschenrecht - und ein Menschenrecht, das regelmäßig mit Füßen getreten wird, vor allem von denjenigen, die die Moral hochnäsig vor sich hertragen.
Dass Menschen von Medien und vom gesunden Volksempfinden hingerichtet werden, obwohl überhaupt nicht ferststeht, ob sie eine Straftat begangen haben, ist ganz und gar nicht moralisch, sondern höchst skandalös, widerwärtig und unmenschlich.
Gruß
Tom
Hallo!
Nochwas hab ich vergessen: natürlich funktioniert ein Pranger auch. Das ist nicht eine Frage, ob es funktioniert oder nicht. Auch das albanische Stammesrecht funktioniert. Die chinesische Diktatur funktioniert auch. Das Dritte Reich hat auch funktioniert.
Ob es funktioniert oder nicht, ist also sicherlich nicht die Frage.
Solche Prangermethoden, die da angewendet werden, bringen präventiv nichts und dienen lediglich dazu, dass das gesunde Volksempfinden wieder einmal alle seine Sünden in den Täter projezieren kann. Das ist primitives Denken, das man in Europa an sich schon überwunden hat. Versuchen wir lieber solche Delikte präventiv zu verhindern als mit blindem Hass zu wüten.
Gruß
Tom
Hallo!
das Argument der Staatsanwaltschaft war ja nunmal, dass jemand
der sich auf diesem, konspirativen, Wege strafrechtlich nicht
relevantes, aber in einer Grauzone befindliches, Material
beschafft evtl. auch strafrechtlich relevantes Material
besitzt.
Jemand hat eine Schachtel Zigaretten gekauft und steht deshalb im Verdacht, auch andere Suchtmittel zu besitzen. Jemand wird mit zwar zulässiger, aber arg hoher Geschwindigkeit gesehen und steht deshalb im Verdacht … usw. Merkst du, was dort schief lief? Strafrechtlich relevantes Verhalten konnte keiner entdecken und trotzdem ist der Mann ein für allemal erledigt.
Das Ganze stinkt zum Himmel! Ich habe einen unappetitlichen Verdacht: Herr Edathy leitete den NSU-Untersuchungsausschuß und trat im Verlauf dieser Tätigkeit etlichen Behördenverantwortlichen unangenehm auf die Füße. Das ist jetzt die Retourkutsche. Der Mann wurde politisch hingerichtet.
Wer sich schon mal in Sicherheit duckt, sich vorsorglich distanziert und Parteiausschluß erwägt, sollte sich schämen. Wer sich als Taugenichts in unserer politischen Führungsriege entlarvt, kann man jetzt jeden Tag in der Tagesschau sehen.
Jetzt wird recherchiert, wer das Opfer gewarnt hat. Dabei ist die Warnung etwas höchst Anständiges, wenn herumwühlende Ermittler von Anfang an außer juristisch nicht zu beanstandendem Material nichts in der Hand hatten. Dann geht es doch offensichtlich nur darum, jemanden moralisch zu diskreditieren. Wobei es abwegig ist, bei Abbildungen von nackten Menschen von Pornographie zu reden, auch wenn es sich um Minderjährige handelt. Wer es anders haben will, muß die einschlägigen Gesetze ändern. Solange es aber gar keine gesetzliche Grundlage gibt und das Tun nicht ausdrücklich verboten ist, muß man zwar nicht unbedingt begeistert reagieren, hat aber nicht den geringsten Anlaß für eine Treibjagd der erlebten Art.
Die Ekelpakete sind die moralisch Entrüsteten, die jetzt täglich durch die Nachrichten geistern und in jedes hingehaltene Mikrofon beißen. Die Ekelpakete, vor denen man gar nicht eindringlich genug warnen kann, sind die Leute, die das für unsere Rechtsordnung elementare Gut der Unschuldsvermutung mit Füßen treten.
Ich kann meinen oben geäußerten Verdacht, so nahe liegend er auch sein mag, nicht beweisen. In der Richtung finden jedenfalls nach meinem Kenntnisstand keine Ermittlungen statt. Man kann ein ungutes Gefühl hegen, muß aber Ruhe geben. So auch gegenüber Herrn Edathy. Man muß seine Vorliebe nicht teilen, aber irgendwas Schlimmes oder gar Kriminelles hat er offensichtlich nicht gemacht. So bleibt nur, sich über die Leute aufzuregen, die an unserer Rechtsordnung vorbei Menschen zugrunde richten.
Gruß
Wolfgang
Hallo Tom!
Solche Prangermethoden, die da angewendet werden, bringen
präventiv nichts und dienen lediglich dazu, dass das gesunde
Volksempfinden wieder einmal alle seine Sünden in den Täter
projezieren kann. Das ist primitives Denken, das man in Europa
an sich schon überwunden hat.
Bis hier vollkommen d’accord.
Versuchen wir lieber solche Delikte präventiv zu verhindern…
Welches Delikt? Eine Straftat liegt gar nicht vor. Bilder unbekleideter Minderjähriger - muß man nicht schön finden, muß man nicht nachvollziehen können, ist aber kein Straftatbestand. Das ist das einzig Entscheidende. Würden wir anders vorgehen, müßte man jeden, der einen Internetzugang hat, öffentlich schlachten, denn er könnte ja … das ist Hysterie, um jemanden zu zerstören und ist mit unserer Rechtsordnung nicht in Einklang zu bringen.
Gruß
Wolfgang
Hi,
Jemand hat eine Schachtel Zigaretten gekauft und steht deshalb im Verdacht, auch andere Suchtmittel zu besitzen. Jemand wird mit zwar zulässiger, aber arg hoher Geschwindigkeit gesehen und steht deshalb im Verdacht … usw.
Der Vergleich hinkt für mich gewaltig. Fotos von nackten Minderjährigen lassen schon darauf schliessen dass da mehr hinterstecken könnte als eine Schachtel Zigaretten. Ich bin mir sehr sicher, dass sich die Behörden nicht dafür interessieren wenn ich mir 100l Natronlauge nach Hause bestelle. Wohl aber wenn ich mir 100l Essigsäureanhydrid bestelle. Warum? Der Besitz der Chemikalie ist keinesfalls strafbar, verboten ist sie auch nicht und man braucht sie u.a. zur Herstellung von Aspirin. Aber man braucht sie halt auch um Heroin herzustellen.
Das meinte ich.
Gruss
K
Hallo!
Stimme ich völlig zu. Ich habe allgemein das Delikt gemeint, wegen dem ermittelt worden ist.
Gruß
Tom