Liebe www-ler,
ich hätte eine generelle Verständnisfrage, vielleicht kann mir hier jemand helfen? Das wäre toll…
Sofern in einer Steuererklärung im Rahmen einer Günstigerprüfung festgestellt wird, dass die Steuererstattung die Altersvorsorgezulage sagen wir um zB 300€ übersteigt, soll diese ja steuermindernd angesetzt werden.
In welcher Form passiert das? In einer Steuervorberechnung (aus ELSTER) kann ich nicht erkennen, an welcher Stelle der Betrag vom Bruttoeinkommen abgezogen werden soll. Er ist m.M. nach nicht in der neu festgesetzten Einkommensteuer berücksichtigt.
Von einer zusätzlichen Barauszahlung gehe ich mal nicht aus, oder…? ;o)
herzliche Grüße und dankeschön im Voraus
Jana