eine aus 2 Personen bestehende Erbengemeinschaft wird durch ihren Bevollmächtigten zur Abgabe der Steuererklärung für die gesonderte u.einheitl. Feststellg. der Einkünfte aufgefordert.
Die anzugebenden Daten in Anlage V liegen nun vor und müssen eingetragen werden. Da ergibt sich die Frage ob jeweils die Gesamtwerte ( EInkünfte , Werbungskosten etc. ) eingetragen werden sollen oder die jeweils anteiligen ( in diesem Fall die hälftigen ) Werte ?
Teilt bei einer Gesamtwert-Angabe das FA die Werte dann im nach hinein auf ?
Besten Dank für eure Hinweise im Voraus !
makhl
Hallo,
in der Feststellungserklärung sind die Einkünfte der Erbengemeinschaft zu erklären, also die gesamten Einnahmen und Aufwendungen.
Das zusätndige Finanzamt stellt den Gewinn der Erbengemeinschaft fest (1. Bescheid). Der Gewinn wird dann auf die Mitgleider verteilt und im Rahmen der „normalen“ Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt (2. Bescheid).
Natürlich sollte die Erbengemeinschaft dem Finanzamt erklären, in welchem Verhältnis die Einkünfte auf die Beteiligten aufgeteilt werden sollen. Woher soll es denn das FA sonst wissen?