Hallo,
jemand hat zusammen mit seiner Schwester, von seiner Mutter Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds geerbt.Es entstehen daraus negative Einkünfte. Ein Teil der negativen Einkünfte ergibt sich aus den Finanzierungskosten, der andere aus dem anteiligen Gewinn oder Verlust der Gesellschaft. Die Finanzierungskosten kann derjenige voll absetzen, da er die Raten für den Finanzierungskredit alleine bezahlt. Den anteiligen Gewinn oder Verlust können beide zur Hälfte geltend machen.
Beide müssen eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte abgeben. Welche Vordrucke müssten beide dafür an das Finanzamt schicken und welche Eintragungen sind wo vorzunehmen.Beide haben überhaupt keine Ahnung davon und brauchen eine sehr einfache Erklärung. Vielen Dank an die netten Helfer.
Gruß djeasy
Hallo,
ich gehe nicht davon aus, dass die Finanzierungskosten nur durch einem Mitglied der Gemeinschaft/Gesellschaft geltend gemacht werden können, sondern entsprechend der Anteile an der Gemeinschaft/Gesellschaft zu bilden sind, weil Gewinne und Verluste jeweils den jeweilgen Anteilen zuzurechnen wären.
Hier den Link zum Formular:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$…
(Sollte es nicht gelingen oder Du nicht selbst dorthin finden, gibt mir bitte eine Nachricht, dann sende ich Dir das Formular via Email als Anlage zu.)
Viele Grüße. Theo.
Hallo Theo,
vielen Dank für deine Mühe und Antwort.
Die Geschichte mit den Finanzierungskosten, ist so mit dem Finanzamt geklärt worden.
Ich habe, deinem Link folgend, die Formulare für die Feststellungserklärungen gefunden. Welche von den Anlagen müssen für einen Fall, wie beschrieben mit abgegeben werden?
Danke djeasy
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