Liebe Netzgemeinde, ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
Im Jahre 2009 existirte eine KG (Kommanditgesellschaft) mit einem Komplementär und zwei Kommanditisten.
Zum 31.12.2009 kündigten die Kommanditisten ordentlich ihre Beteiligungen.
Die Austragung aus dem HR erfolgte allerdings erst im Laufe des Folgejahres.
Meine Frage:
Müssen die Gesellschafter in der gesonderten und einheitlichen Festellung (von Besteuerungsgrundlagen) für das Jahr 2010 weiterhin aufgeführt werden oder nicht?
Die Rückzahlung der Gesellschaftsanteile erfolgte ebenfalls 2010. Wie verhält sich das dann wiederum steuertechnisch? Ist das dann ein Verlust/Ausgabe?
Viele Fragen! 
Ich danke aber schon mal für’s Lesen und hoffe auf Antworten!
Danke sehr,
Stevie