Gesonderte und einheitliche Festellung

Hallo!

Eine GbR vermietet eine Wohnung. Die Ergebnisse aus der GbR wurden in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt.

Wie tragen die Gesellschafter die so ermittelten Ergebnisse aus der GbR in die persönliche Steuererklärung ein. Wie erfolgt die Verbindung zwischen gesonderter und einheitlicher Feststellung und der persönlichen Steuererklärung der Gesellschaft.

Danke für Eure Hilfe.
Gruß
XX

Ich kenne das so:

Die Ergebnisse der einheitlichen etc.- Feststellung werden den Finanzämtern der Beteiligten übermittelt und die jeweiligen ESt-ERklärungen ergänzt bzw. in der Regel korrigiert. Denn mein Finanzamzt braucht für die Bearbeitung der gesonderten etc… viel länger.

Das Finanzamt, welches die Erklärung zur gesonderten Feststellung gekriegt hat, erlässt einen Feststellungsbescheid. Da steht drin, welche Steuerpflichtigen an der gesonderten Feststellung beteiligt waren und mit welchen Gewinnanteilen, Sonderausgaben, GewSt.-Messbeträgen usw.

Diese Daten werden gleichzeitig den Wohnsitzfinanzämtern übermittelt und jene übernehmen sie automatisch in die Einkommensteuerbescheide.

So läuft das.

Hallo zusammen,

danke für Eure Antwort.

Das heißt, in der persönlichen Est-Erklärung muss kein Hinweis auf die gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgen???

Die persönliche Steuererklärung wird abgegeben als ob es keine weitere gesonderte und einheitliche Feststellung geben wird und wir durch die Finanzämter nachträglich -wenn das Ergebnis der gesonderten und einheitlichen Festellung vorliegt- noch einmal korrigiert???

Man kann die darauf hinweisen, aber darauf kommt es nicht wirklich an.

Gruss