Gesonderte und einheitliche Feststellung

Hallo Experten,

Udo Unternehmer erstellt seit Jahren seine Steuererklärungen mit Elster. Er hat sein Geschäft in A-Stadt wohnt aber seit Kurzem in B-Dorf (völlig anderer FA-Bezirk.

Seinem Wissensstand gemäß müßte er jetzt „gesonderte und einheitliche Feststellung“ abgeben, sprich die betrieblichen Erklärungen ans FA in A-Stadt, die dann den Gewinn feststellt und ans FA nach B-Dorf meldet. Zum FA nach B-Dorf würde dann die persönliche Steuererklärung des Udo geschickt.

Udo sucht sich seit Tagen einen Wolf nach den Formularen. Das beste, was er bisher gefunden hat, sind Papierformulare für den VZ 2011, nix Elektronik, nix Elster, nix 2012.

Wer kann helfen ? Bitte mit Link, denn schon beim Eintippen der Suchbegriffe, bekommt Udo inzwischen hektische Flecken auf den Balg.

Gruß

Nordlicht

Wie wäre es mit
diesem Link:

Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

Die Festellungserklärung ist seit dem Veranlagungszeitraum 2011 zwingend elektronisch zertifiziert zu übermitteln.

Gruß

derschwede77

Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung

Da habe ich nur Papierformulare gefunden, keine die elektronisch verschickt werden können.

Die Festellungserklärung ist seit dem Veranlagungszeitraum
2011 zwingend elektronisch zertifiziert zu übermitteln.

Nur wie ? In Elster finde ich diese Option nicht.

Hallo Experten,

Udo Unternehmer erstellt seit Jahren seine Steuererklärungen
mit Elster. Er hat sein Geschäft in A-Stadt wohnt aber seit
Kurzem in B-Dorf (völlig anderer FA-Bezirk.

Seinem Wissensstand gemäß müßte er jetzt „gesonderte und
einheitliche Feststellung“ abgeben, sprich die betrieblichen
Erklärungen ans FA in A-Stadt, die dann den Gewinn feststellt
und ans FA nach B-Dorf meldet. Zum FA nach B-Dorf würde dann
die persönliche Steuererklärung des Udo geschickt.

Nein! Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte, nicht gesondert und einheitlich (gilt nur Personengesellschaften)

Udo sucht sich seit Tagen einen Wolf nach den Formularen. Das
beste, was er bisher gefunden hat, sind Papierformulare für
den VZ 2011, nix Elektronik, nix Elster, nix 2012.

Geht nur im ElsterOnline Portal. Wobei ich nicht ganz sicher bin, ob die gesonderte Feststellung der Einkünfte auch funktioniert. Weil dort nur die gesondert und einheitl. Feststellung genannt ist.

Wer kann helfen ? Bitte mit Link, denn schon beim Eintippen
der Suchbegriffe, bekommt Udo inzwischen hektische Flecken auf
den Balg.

Gruß

Nordlicht

owT

Wo der Udo seinen Betrieb hat ist egal. Er muß seine Einkommensteuererklärung bei seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben, zusammen mit der Anlage „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.

Wo der Udo seinen Betrieb hat ist egal. Er muß seine
Einkommensteuererklärung bei seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben,
zusammen mit der Anlage „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.

Hallo,

das stimmt schon, aber was machst du mit § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) AO?

**Gesondert festgestellt werden insbesondere

b) in anderen als den in Buchstabe a genannten Fällen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen zuständig ist**

Und damit in Verbindung die §§ 18 und 19 AO?

Grüße