Gesonderte und einheitliche Feststellung

Liebe/-r Experte/-in,

Eine GbR vermietet eine Wohnung. Die Ergebnisse aus der GbR wurden in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt.

Wie tragen die Gesellschafter die so ermittelten Ergebnisse aus der GbR in die persönliche Steuererklärung ein. Wie erfolgt die Verbindung zwischen gesonderter und einheitlicher Feststellung und der persönlichen Steuererklärung der Gesellschaft.

Danke für Eure Hilfe.
Gruß

Hallo,

Sie müssen zu Ihrer pers. Steuererklärung eine Anlage V beifügen. Auf Seite 1 relativ weit unten müsste der Eintrag Einkünfte als Mitunternehmer o.ä. stehen.

Hier können Sie Ihren Einkunftsanteil eintragen

Hallo Herr Lehmann,

perfekt! Vielen Dank für die Hilfe! Sie haben mir gut weitergeholfen.

Gruß
Franz

Hallo,
auf der Anlage GSE wird dieser Betrag eingetragen. Das zuständige Finanzamt bekommt eine entsprechende Mitteilung und macht dies automatisch.
Gruß