Liebe/-r Experte/-in,
Eine GbR vermietet eine Wohnung. Die Ergebnisse aus der GbR wurden in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt.
Wie tragen die Gesellschafter die so ermittelten Ergebnisse aus der GbR in die persönliche Steuererklärung ein. Wie erfolgt die Verbindung zwischen gesonderter und einheitlicher Feststellung und der persönlichen Steuererklärung der Gesellschaft.
Danke für Eure Hilfe.
Gruß