Hallo zusammen,
ich habe mit meiner Band im letzten Jahr eine GbR gegründet. Es gibt zwei gleichbeteiligte Gesellschafter. Nun habe ich für das letzte Jahr meine eigene Einkommenssteuererklärung abgegeben in der ich auch den Gewinn (bzw. Verlust) der Gesellschaft angegeben habe. Hier habe ich z.B. auch Sonderausgaben wie Fahrtkosten etc. angegeben.
Nun wurde ich vom FA darauf aufmerksam gemacht, dass die gesonderte und einheitliche Feststellung fehlt. Gut, muss ich nun noch nachholen. Allerdings habe ich hier in den nächsten Tagen bestimmt ein paar Fragen.
Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich die gesonderte und einheitliche Feststellung machen, damit ich die Gewinne oder Verluste der GbR festsetze und auf die Gesellschafter aufteile.
Soweit so gut:
- Muss ich nun also meine Gewinn- und Verlustrechung machen (habe ich schon erledigt) und den Gewinn- bzw. Verlust angeben und zu gleichen Teilen auf die Gesellschafter verteilen (da beide mit 50% beteiligt sind).
- Fließt in diese Rechnung auch die Fahrtkosten für die GbR mit ein? Oder recht das wenn ich die in der Einkommenssteuererklärung angebe?
- Welche Anlagen brauche ich für die Feststellung?
Im Grunde sollte es alles recht Einfach sein. Wir hatten keinen Gewinn (erst Auftritte in 2011) gespielt, aber Anschaffungskosten für Musikanlage, Fahrtkosten zur Probe und natürlich Mietkosten. Seit Gründung der GbR im August 2010
Auf einen Steuerberater habe ich dieses Jahr noch verzichtet weil ich dachte, gut, wir hatten ja eh keine Einnahmen. Und nu steh ich da. Seltsamer weise ist meine Einkommenssteuer schon erstattet worden. Auch unter Berücksichtigung der Verluste durch die GbR.
Naja… wäre nett wenn mir jemand die ersten Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank
Christian George