Gesonderte und einheitliche Feststellung

Hallo zusammen,

ich habe mit meiner Band im letzten Jahr eine GbR gegründet. Es gibt zwei gleichbeteiligte Gesellschafter. Nun habe ich für das letzte Jahr meine eigene Einkommenssteuererklärung abgegeben in der ich auch den Gewinn (bzw. Verlust) der Gesellschaft angegeben habe. Hier habe ich z.B. auch Sonderausgaben wie Fahrtkosten etc. angegeben.

Nun wurde ich vom FA darauf aufmerksam gemacht, dass die gesonderte und einheitliche Feststellung fehlt. Gut, muss ich nun noch nachholen. Allerdings habe ich hier in den nächsten Tagen bestimmt ein paar Fragen.

Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich die gesonderte und einheitliche Feststellung machen, damit ich die Gewinne oder Verluste der GbR festsetze und auf die Gesellschafter aufteile.

Soweit so gut:

  • Muss ich nun also meine Gewinn- und Verlustrechung machen (habe ich schon erledigt) und den Gewinn- bzw. Verlust angeben und zu gleichen Teilen auf die Gesellschafter verteilen (da beide mit 50% beteiligt sind).
  • Fließt in diese Rechnung auch die Fahrtkosten für die GbR mit ein? Oder recht das wenn ich die in der Einkommenssteuererklärung angebe?
  • Welche Anlagen brauche ich für die Feststellung?

Im Grunde sollte es alles recht Einfach sein. Wir hatten keinen Gewinn (erst Auftritte in 2011) gespielt, aber Anschaffungskosten für Musikanlage, Fahrtkosten zur Probe und natürlich Mietkosten. Seit Gründung der GbR im August 2010

Auf einen Steuerberater habe ich dieses Jahr noch verzichtet weil ich dachte, gut, wir hatten ja eh keine Einnahmen. Und nu steh ich da. Seltsamer weise ist meine Einkommenssteuer schon erstattet worden. Auch unter Berücksichtigung der Verluste durch die GbR.

Naja… wäre nett wenn mir jemand die ersten Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank

Christian George

Für so einen Umfang gibt es zwei Möglichkeiten: Du arbeitest Dich selbst ins Steuerrecht ein oder suchst einen Steuerberater auf…

Hsllo Christian,

also erst einmal dazu, dass das Finanzamt dir deine Einkommensteuererklärung bereits bearbeitet hat. Ja, das machen die ab und an so. D. h. die haben das ganze „unter Vorbehalt der Nachprüfung“ gemacht. Das steht wohl auch in deinem Einkommensteuerbescheid sicherlich so drin.

D. h. wenn du dann die einheitliche u. gesonderte Gewinnfeststellung erklärt hast, ergibt sich vielleicht eine Änderung und dann ändern die den Bescheid wieder.

Immer wenn mehrere Personen an etwas beteiligt sind, ist so eine einheitliche und gesonderte Feststellung notwendig.

d. h. man versucht den Gewinn einheitlich festzustellen, so dass er für jeden Gesellschafter gleich gilt. Weil stell dir vor, wenn es so etwas nicht gebe, so würdest du die 50 % erklären und dein Mitgesellschafter würde die anderen 50 % erklären und wer weiß, ihr werdet nicht beim gleichen Finanzamt und auch nicht beim gleichen Finanzbeamten bearbeitet.

D. h. es könnte passieren, dass die beiden Finanzbeamten die Gewinnanteile unterschiedlich ansetzen. Damit das nicht passiert, muß der Gewinn einheitlich erklärt werden und natürlich gesondert von der Einkommensteuererklärung.

D. h. du bekommst dann einen Bescheid über die einheitl. u. gesonderte Gewinnfeststellung und den Anteil, der da drin steht, das ist dann dein Gewinnanteil, den Du in deiner Einkommenstueererklärung erklärst.

Die Fahrtkosten werde da auch gleich mitberücksichtigt. Das mußt halt dann pro Gesellschafter einzeln machen, so dass jeder seine Fahrtkosten bekommt. Das sind sogenannte SonderBetriebsausgaben für jeden Gesellschafter.

Ich hoffe, die Info bringt dich ein bischen weiter!

Viele Grüße, Moni