Der Betreiber einer Photovoltaikanlage ist für die Abgabe einer gesonderten und einheitlichen Feststellung durch das Finanzamt aufgefordert worden. Was sind hier für Angaben zu machen? Reichen die Angaben aus der Anlage GSE oder müssen noch zusätzliche Angaben gemacht werden?
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage ist für die Abgabe
einer gesonderten und einheitlichen Feststellung durch das
Finanzamt aufgefordert worden
hi,
hier können zwei sachverhalte vorliegen:
es handelt sich bei dem betreiber um eine personengesellschaft (GbR), dann sind für die GbR die GuE (nebst anlagen) einzureichen. hier erfolgt sozusagen die verteilung des gewinnes auf gesellschaftsebene, damit das finanzamt den einzelnen gesellschaftern den gewinnanteil in der einkommensteuer zurechnen kann.
der gewerbebetrieb - die anlage - (eines einzelunternehmers) liegt örtlich in einem anderen finanzamtsbezirk als der einzelunternehmer wohnt. hier weicht betriebsstaettenfinanzamt und wohnsitzfinanzamt ab. die gewinnermittlung des gewerbes nebst GewStE, UStE und GuE gehen an das betriebsstättenfinanzamt, denn dieses ist für das gewerbe zuständig. in der GuE findet zwar keine gewinnverteilung statt, aber der gewinn wird eben von einem anderen FA festgestellt.
natuerlich kann das noch kombiniert auftreten: GbR mit 2 gesellschaftern in FA bezirk 1, die beiden gesellschafter wohnen im FA bezirk 2, dann wird woanders festgestellt und aufgeteilt.
Wenn es noch nicht so deutlich wurde: Eine gesonderte und einheitliche Feststellung (GuE) ist eine besondere Steuererklärung. Es gibt, wie bei der Einkommensteuer einen Mantelbogen und diverse Anlagen.
Wer selbst unbedarf beim Ausfüllen dieser Steuererklärung ist, kann sich der Hilfe:
entweder eines Steuerbraters
oder des Finanzamtes
bedienen. Beim Finanzamt wird man natürlich nicht unbedingt die besten Tipps für die größtmögliche Steuerersparnis erhalten, man wird aber sicherlich ausreichend darüber informiert, welche Anlagen man in welcher Weise auszufüllen hat, damit eine zügige Bearbeitung erfolgen kann. Da die Situation, die zur Abgabe dieser Erklärung zwingt, hier nicht weiter dargelegt wurde, gehe ich mal davon aus, dass hier wirklich nur zwei unterschiedliche Finanzämter für einen Menschen zuständig sind. Ich empfehle daher den Gang zum Finanzamt.
Wenn es noch nicht so deutlich wurde: Eine gesonderte und
einheitliche Feststellung (GuE) ist eine besondere
Steuererklärung. Es gibt, wie bei der Einkommensteuer einen
Mantelbogen und diverse Anlagen.
hi barul,
ja da hast du recht, das war mir schon wieder so klar, das ich es nicht geschrieben habe. aber nicht daran gedacht, das nicht jedem unter dem wort „feststellung“ quasie gleich ein formular-salat sondergleichen aufdrängt (seit 2001 besonders eckeliger formular salat!!!)…