Liebe Community,
ich habe eine Frage bzgl. der neuen Grundstücksbewertung.
Bei bebauten Grundstücken kommt aktuell - abhängig von der Grundstücksart - das Ertragswert-,Sachwert- oder Vergleichswertverfahren zur Anwendung.
Beim Ertragswertverfahren bspw. bewertet man im Rahmen eines gesonderten Wertansatzes, so dass der Bodenwert getrennt vom Gebäudewert erfasst bzw. bewertet wird.
Ich schreibe darüber eine wissenschaftliche Arbeit (Seminararbeit). Die Autoren, sei es von Zeitschriftenaufsätzen, Bücher oder Kommentaren, verweisen lediglich auf § 184 BewG, geben darüberhinaus aber keine Begründung an. So dass mir jetzt noch eine wissenschaftliche Quelle fehlt.
Weiß jemand, warum man es getrennt erfasst wenn es sich doch eigentlich um ein Objekt handelt?
Freue mich über eine Antwort!
Danke und viele Grüße!!!