Gesondertes Kündigungsrecht meiner Wohnung

Ich lebe in einen Mietshaus von 2 Parteien.
das Problem ist der andere Mieter, er meint das er mich nachts aus dem Schlaf klingeln muss um an seinen Wodka zu kommen. Es ist schon so weit gewesen das wir die Polizei rufen mussten.

dazu kommt das er auch meint das er sich nachmittags betrinken muss und die Musik laut machen muss. Es ist so schlimm das wir nachts kaum schlafen bzw. die Kinder können sich nicht auf die Hausaufgaben konzentrieren können.

Unsere Nerven liegen am Boden und das andere ist das ich herzkrank bin. Wir habe den Vermieter das auch schon mitgeteilt und dann hatten wir ein paar Wochen ruhe.

Nun meine Frage habe ich irgenwie die Möglichkeit die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen.

NEIN

Hallo,

ich denke, dass Sie keiner Möglichkeit haben!
Es ist meine Meinung, aus den Erfahrungen in
solchen Situationen heraus.

Sie leben schon seit einiger Zeit damit und der Vermieter wurde informiert, so dass Ihnen zu zumuten ist, noch einige Wochen diesen Zustand zu ertragen.

Also sofort kündigen und hoffen, dass Sie schnell eine andere Wohnung finden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, lG

Danke erst mal für die schnelle antwort ´

und wie sieht es aus wenn alle ein ärztliches artest vorweisen könnten

Ich habe eben auch daran gedacht… :smile:

Ich gehe davon aus, dass es schwierig wird.

Der Arzt könnte höchstens schreiben, dass Ihr
Leben davon abhängt, schnellstmöglich Ruhe zu finden,
aber es wird sich schwer darstellen lassen.

Daher rate ich Fachanwalt. Ausserdem, haben Sie schon eine neue Wohnung? Bedenken Sie, so schnell ist nicht immer etwas gefunden, was passend ist.

Nochmals viel Erfolg und alles Gute :smile:

Hallo Herr Stinner,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme*
Da ich den Inhalt Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben. Nach dem neuen Mietrecht beträgt die Kündigungsfrist bei neueren Mietverträgen nur noch drei Monate.
Sie sollten sich im übrigen mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Werter Fragesteller!
Wenn ich also richtig gelesen habe, werden Sie in Ihrer Wohnung vom unsozialen Verhalten Ihres Wohnungsnachbarn ernsthaft in Ihrer eigenen Lebensführung gestört. Ihre Einwändungen gegenüber Ihrem Vermieter haben nichts gefruchtet.
Es gibt füer Sie eine Lösung; sie verlangen die sofortige Auflösung dews Mietvertrages des Störenfriedes-mit sofortiger Räumung der Wohnung.

Fruchtet Ihr Verlangen nicht, dann Kündigen Sie und verlangen eine sofortige Auflösung Ihres Mietvertrages.

Der Vermieter hat Ihnen nicht gewähren können, dass Sie ihr eingegangenes Mietverhältnis vertragsgerecht wahrnehmen konnten. (§ 535 BGB, § 536 a-d))
Sie müssen die Lärmbelästigung Ihres Nachbarn nicht hinnehmen. Wenn der Störenfried nicht auszieht, dann verlassen Sie nach einer ordentlichen fristlosen Kündigung die Wohnung.
Ich muss Sie aber darauf hinweisen, dass Sie die Hilfe eines Schiedsmannes oder eines Rechtsanwaltes benötigen.
Mit Freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo - es ist zwar nachvollziehbar, dass dies eine erhebliche Störung für sie ist, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass man die dreimonatige Frist einhalten muss. Hier kann man aber den Vermieter in die Pflicht nehmen, indem man ihn darauf hinweist, dass er für Abhilfe zu sorgen hat - ansonsten könnten sie für die drei Monate Kündigungsfrist die Mieter mindern. Viel Glück!

Hallo! Ja , das können Sie. Das ist Ruhestörung. Reden Sie mit Vermieter.Vielleicht versteht er das. Und sonst beschweren Sie sich schriftlich bei Ihm. Dan haben Sie was in der Hand.

hallo dirk,
so was kenne ich aus eigenem erleben, wenn auch nicht ganz in diesem ausmaß. ich habe damals nach lanen auseinandersetzungen erreicht, dass mein vemieter den assis unter mir kündigt, und zwar fristlos. ich habe ein „belästigungsprotokoll“ (vier wochen lang: datum, uhrzeit, art der belästigung) geführt und ihm zur verfügung gestellt, natürlich auch als untermauerung meiner 20%igen mietminderung.

ob ein so schwerwiegender grund vorliegt, dass eine fristlose kündigung aus wichtigem grund gerechtfertigt ist, entscheiden immer nur richter, und das tun sie sehr verschieden. fakt ist zwar, dass der vermieter die hausordnung durchsetzen muss und der mieter sich nicht um den lärm kümmern muss, sondern eben der vermieter. und fakt ist, dass dem mieter in schwerwiegenden fällen auch das recht zur fristlosen kündigung zusteht. was sie schildern klingt so, als könnte im falle des falles ihnen auch ein richter dieses recht zusprechen, aber ganz sicher ist das auch nicht.
allerdings kann der vermieter auch dem anderen mieter die wohnung kündigen, und das sollte er auch tun, weil ja die wohnung unter solchen umständen auch sehr „abgewohnt“ werden dürfte - das kann sein interesse nicht sein. versuchen sie es doch mal auf diesem weg, denn warum sollen sie den umzugstress und umzugskosten auf sich nehmen, weil andere sich nicht zu benehmen wissen.

bei mir kam es damals übrigens zu spät - als mein vermieter sich nach einigem hin und her zum handeln entschlossen hatte, hatte ich schon kapituliert und mir eine andere wohnung gesucht. die wohnung unter mir war nach der räumung eine totalsanierung, und meine stand nach meinem auszug lange zeit leer…

egal auf welchem weg: viel glück bei der hoffentlich schnellen lösung dieses problems
salomo

Hallo und guten Morgen,

nicht Sie müßten ausziehen, sondern der lärmende Mieter. Haben Sie dem Vermieter ein Lärmprotokoll (Zeiten konkret usw.) aufgeschrieben, haben Sie Mietminderung
angedroht usw. Das isnd „Vorarbeiten“ für eine Kündigung Ihrerseits, wenn sich daraufhin nichts ändert. Hat Ihr Vermieter diese „Trunkenbold“ eventuell als Freund, dass er ihn dermaßen schützt?
Sehen Sie auf den folgenden Links, den Sie dann Ihrem Vermieter zukommen lassen könnne, damit er weiß-WIE er sich als Vermieter zu verhalten hat.
Drohen Sie ihm rechtl.Schritte an, wenn er das nicht durch"zieht, oder aber-was nicht die „feine Art“ ist.
Wenn Sie generell ausziehen wollen, behalten Sie 2 Monate die Miete komplett ein(aber nicht verbrauchen!!). Ihr Vermieter wird Ihnen dann wegen Mietschulden fristlos kündigen, was Sie in dem Fall ja gerne annehmen. Also-dann schnellstens ausziehen und die Miete bei der Wohnungsabgabe am gleichen Tag überweisen. Dann sind Sie raus, die Miete ist gezahlt und der Vermieter kann nichts mehr gegen Sie unternehmen.
Hier der Link:
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/vermieter-…

Alles Gute, vorallem bald Ruhe wünscht Ihnen

Waldi64

Eventuell ist eine fristlose Kündigung möglich, aber das kann man nur bei genauer Kenntnis der näheren Umstände einschätzen.
Also Beratung beim Mieterverein oder Fachanwalt.
Leider nicht mehr dazu von mir.
pete88

Ciao Dirk,

sicher alles sehr ärgerlich! Allerdings kann dies unter den geschilderten Umständen nicht die Kündigungsfrist beeinflussen.

Zentrale Frage scheint wie wollen sie dem Problem entgegnen: a) umziehen + Ende oder b) sie wollen ihre Wohung zu den Konditionen nutzen zu denen sie sie gemeitet haben. Vergessen sie nicht, dass auch ein Umzug nicht unerheblichen Stress und Kosten verursacht!

Grundsätzlich: über jede Ruhestörung sollten sie die Polizei und den Vermieter informieren. Scheuen sie sich nicht!

zu a) für einen baldigen Umzug hilft nur die sofortige Küdigung. Parallel den Vermieter um eine vorzeitige Vertragsaufhebung bitten und eine Mietminderung ankündigen

zu b) Vermieter wie oben beschrieben informieren. Absetellung anfordern und Mietkürzung unter vorbehalt ankündigen.

Zum Verständnis: So belastend die Situation für dich/euch auch ist, der Vermieter kann primär nix dafür. Seine (Vertrags-)Rechte können daher eingeschränkt werden. Trozdem ist es auch seine Aufgabe das Problem zu beheben.
Du hast geschildert, dass das erste Gespräch des Vermieters zu Besserung geführt hat. Im Zweifelsfall muss er seinem Mieter (deinem Nachbar) kündigen. Dafür musst die ihm auch wiederholt Zeit geben.
Mach deinem Vermieter klar, dass deine Geduld zu ende ist und du bereit bist zu kündigen. Es kann nciht im Interesse der Vermieters sein, dass er künftig an 2 Fronten Probleme hat. Bei den zu erwartenden Mietkürzung durch dich und deine Nachmieter (wenn überhaupt) sollten für ihn Ansporn sein sich für die nachhaltigere Mietpartei zu entscheiden.

Führe auf jeden Fall Protokoll zu den Vorfällen, wann du wen wie beanchrichtigt hast, informiere koninuierlich den Vermieter und wenn angebracht die Polizei.

Viel Erfolg, gute Nerven und lass dich möglichst wenig provozieren!
cumar

Bei Abschicken Deiner Frage hast Du angeclickt die Netiquette und die FAQ:1129 gelesen und beachten zu haben. Dennoch ist Deine Frage nach rechtlichen Möglichkeiten in der ich- oder wir-Form gestellt bzw. nicht abstrahiert.
So darf ich Dir leider nicht antworten.

http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
4. Stelle keine rechtlichen Fragen zu persönlichen Fällen. Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht. Erlaubt ist nur die Behandlung abstrakter Fragen.

Hallo Dirk,
Um da raus zu kommen, solltet ihr die Störungen dokumentieren, mindestens einen Monat lang, und sei es unter Zuhilfenahme der Polizei. Dann kommt ihr wegen Unzumutbarkeit aus dem Mietvertrag ohne wenn und aber raus.

Good luck

Ich lebe in einen Mietshaus von 2 Parteien.
das Problem ist der andere Mieter, er meint das er mich nachts
aus dem Schlaf klingeln muss um an seinen Wodka zu kommen. Es
ist schon so weit gewesen das wir die Polizei rufen mussten.
raus
dazu kommt das er auch meint das er sich nachmittags betrinken
muss und die Musik laut machen muss. Es ist so schlimm das wir
nachts kaum schlafen bzw. die Kinder können sich nicht auf die
Hausaufgaben konzentrieren können.

Unsere Nerven liegen am Boden und das andere ist das ich
herzkrank bin. Wir habe den Vermieter das auch schon
mitgeteilt und dann hatten wir ein paar Wochen ruhe.

Nun meine Frage habe ich irgenwie die Möglichkeit die
Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen.

Hallo Dork,

soweit ich das beurteilen kann, ergibt sich aus dieser „Misere“ kein Sonderkündigungsrecht. Das sollte dich aber nicht davon abhalten, den Vermieter aufzufordern, dem Störenfried mal eine Abmahnung zu schicken.
Sonst bleibt Dir wohl nur das Gespräch mit Deinem Vermieter mit dem Ziel, Deine Kündigungsfrist zu verkürzen. Viel Glück dabei und beste Grüße, Hubert Steiger.

bei unzumutbaren Zuständen haben sie evtl. sonderkündigungsrecht.
würde mich über genaue Rechtslage informieren.
(Tipp kostengünstig bei Mietverein nachfragen)

nein, hast Du leider nicht. Schau das Du zeitnah eine neue Wohnung findest und kündige fristgerecht. Die paar Wochen wirst Du dann auch noch rumbringen, aber danach ist endgültig Ruhe.

MfG
murmeltier