hallo dirk,
so was kenne ich aus eigenem erleben, wenn auch nicht ganz in diesem ausmaß. ich habe damals nach lanen auseinandersetzungen erreicht, dass mein vemieter den assis unter mir kündigt, und zwar fristlos. ich habe ein „belästigungsprotokoll“ (vier wochen lang: datum, uhrzeit, art der belästigung) geführt und ihm zur verfügung gestellt, natürlich auch als untermauerung meiner 20%igen mietminderung.
ob ein so schwerwiegender grund vorliegt, dass eine fristlose kündigung aus wichtigem grund gerechtfertigt ist, entscheiden immer nur richter, und das tun sie sehr verschieden. fakt ist zwar, dass der vermieter die hausordnung durchsetzen muss und der mieter sich nicht um den lärm kümmern muss, sondern eben der vermieter. und fakt ist, dass dem mieter in schwerwiegenden fällen auch das recht zur fristlosen kündigung zusteht. was sie schildern klingt so, als könnte im falle des falles ihnen auch ein richter dieses recht zusprechen, aber ganz sicher ist das auch nicht.
allerdings kann der vermieter auch dem anderen mieter die wohnung kündigen, und das sollte er auch tun, weil ja die wohnung unter solchen umständen auch sehr „abgewohnt“ werden dürfte - das kann sein interesse nicht sein. versuchen sie es doch mal auf diesem weg, denn warum sollen sie den umzugstress und umzugskosten auf sich nehmen, weil andere sich nicht zu benehmen wissen.
bei mir kam es damals übrigens zu spät - als mein vermieter sich nach einigem hin und her zum handeln entschlossen hatte, hatte ich schon kapituliert und mir eine andere wohnung gesucht. die wohnung unter mir war nach der räumung eine totalsanierung, und meine stand nach meinem auszug lange zeit leer…
egal auf welchem weg: viel glück bei der hoffentlich schnellen lösung dieses problems
salomo