Gesondertes Mietrecht in Wohngemeinschaften?

Hallo,
einmal eine (ich hoffe abstrakt genug gestellte) Frage

Haben in Mietverträgen bei Wohngemeinschaften, in denen man eine „Wohneinheit“ mietet (falls es diesen Begriff überhaupt so gibt) subjektive Formuierungen wirkung und können als Grund für Abmahnungen/ fristlose Kündigungen gelten?

Mit subjektiv meine ich Dinge wie:
… man hat darauf zu achten, dass sich andere Mitbewohner von lautem Musikhören nicht gestört fühlen… (mal abgesehen davon, dass es Ruhezeiten gibt :smile: )

oder dinge wie

…der Vermieter erwartet ein harmonisches Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme…

Vielleicht gibts da ja ein gesondertes Gesetz(Buch) - würde mich mal interessieren ob jemand vielleicht schon einmal was dazu gehört hat.

lg

Hallo Xenium,

nein, dafür gibt es kein eigenes Gesetzbuch, es gilt das BGB.
Die genannten „subjektiven“ Klauseln klingen eigentlich wie Selbstverständlichkeiten. Für eine fristlose Kündigung müsste allerdings schon ein schwerwiegender Grund vorliegen.
Eine Ausnahme wäre es, wenn der WG-Bewohner ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des (Unter?)Vermieters gemietet hat. Da reichen auch zwei Wochen Kündigungsfrist.

Gruß!

Horst