Gespäch im Kindergarten

Wir hatten heute 14.10.10 ein Gespräch im Kindergarten im Bezug auf das Schuhwerk unserer Zwillinge.
Die Schuhe wären nach Ansicht der Kindergarten-Leiterin zu groß.
Das Gespräch nahm dann aber ganz andere Züge an. Es begann eine Unterhaltung auf das Schlafverhalten
bzw. den Schlaf im allgemeinen und das wir doch etwas Entlastung bräuchten.
Es wurde uns gesagt das es sinnvoll wäre uns Hilfe
beim KSD ( Kommunalsozialerdienst) zu holen da wir doch etwas entlastung bräuchten. Dies sehen wir
aber nicht so, denn bei uns ist alles in Ordnung ( Die Zwillinge gehen von 8:30 bis 15:30/45 Uhr in den Kindergarten).
Als wir um bedenk Zeit gebeten haben ging das ganze
schon in Richtung Nötigung wenn wir diesen schritt nicht von allein machen dann würde die Kindergarten-Leiterin
dieses in die Wege leiten. Wir hatten Sie gebeten dies nicht zu tun aber die Leiterin ließ nicht davon ab
und gab uns noch eine bedenk zeit bis morgen 15.10.10
Die frage ist jetzt darf Sie das auch wenn wir dies nicht möchten?
Was kann der Kindergarten machen wenn wir das ablehnen?
Zu welcher Anwaltgruppe gehört diese Angelegenheit?

Hallo,

erstmal danke für das Vertrauen, aber leider kann ich euch da nicht wirklich weiterhelfen, da hier (in Österreich) die Lage ein komplett andere ist und wg. dem Schlafproblem brauchte ich auch mehr Info.
Gehe ich recht, in der Annahme, dass es sowas wie das Jugendamt ist (ich hab’s mal gegoogelt und ja, scheint so zu sein)?
Was genau hat die Leiterin beim Schlafen bemängelt und - wie alt sind die Zwillinge?
[Ich würde mich auch vertrauensvoll an den/die KinderärztIn wenden, da seid ihr auf der sicheren Seite, das sollte eine Fachkraft für beide Themen sein .]

Was Schuhe betrifft: Generell sollten vorne nach Meinung der Orthopäden vorne 10-12mm Platz sein, also wenn das KInd die Schuhe anhat sollte man mit dem Daumen drauf drücken können, ohne den Zeh zu erwischen.

Hallo,
zu welcher Anwaltgruppe dieser Fall gehört kann ich leider nicht sagen. Würde denken Familienrecht.
Aber bevor ich einen Anwalt einschalten würde, würde ich doch nochmal mit der Leiterin sprechen.
Ich würde sie Fragen woran sie die Überforderung festmacht ( nur einmal etwas zu große Schuhe werden es ja nicht nur sein ). Denn in aller erster Linie würde ich so aus der Ferne denken, dass die Leiterin nichts Böses möchte. Sondern nur das Wohl der Kinder im Blick hat. Sich Hilfe zu holen und Hilfe anzunehmen ist ja in keinem Fall etwas schlimmes.
Dann würde ich sie Fragen worum es ihr konkret geht. Geht es lediglich darum Sie als Eltern zu entlasten um gar nicht erst Probleme entstehen zu lassen oder sieht sie konkrete Probleme?
Ein Gespräch mit dem sozialen Dienst könnte in jedem Fall hilfreich sein, um die Sachlage zu klären. Der soziale Dienst ist ja nicht gleichbedeutend mit dem Jugendamt, dass die Kinder wegnehmen möchte (jetzt mal übertrieben gesagt).
Hoffe meine Antwort hilft ein kleines bischen. Sehen Sie es vielleicht einmal nicht als Angriff auf Ihre Person, vielleicht will die Erzieherin wirklich nur helfen.
Gruß

Leider kann ich nicht genau auf Ihre Fragen eingehen,dadie Informationen,die aus dem Fragetext herforgehen,nicht ausreichend sind.

Wegen zu großer Schuhe oder Schlafmangel darf natürlich niemand die Behörden informieren.Das interessiert die Behörden auch nicht wirklich.

Informiert werden soll, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.Das kann ich natürlich nicht einschätzen.Wenn der Kindergarten aber so darauf drängt, dass Sie sich um Hilfe bemühen,scheint er der Ansicht zu sein,dass eine Überforderung der Eltern und eine drohende Verwahrlosung der Kinder droht. Mein Tipp wäre,genau nachzuhaken, was die Erzieherinnen zu diesem Schritt bewogen hat,denn das ist NICHT mit zu großen Schuhen oder Schlafmangel zu erklären!
Ich wünsche Ihnen viel Glück,auch wenn ich diesmal leider keine Konkrete Lösung anbieten kann,dafür fehlen einfach zu viele Infos.
Zuletzt noch eins : Kein Kindergarten der Welt kann Sie zu irgend etwas zwingen ! Wenn der Kindergarten Sie beim KSD meldet und es ist alles in Ordnung,haben Sie auch nichts zu befürchten.

Also, ich versuchs mal kurz zu sagen, gegen Euren Willen müßt ihr keine zwangsbetreuung über euch ergehen lassen. Was sein könnte ist, dass jemand vom Jugendamt nach Ankündigung vor der Tür steht und sic h ein Bild machen will. Grundsätzlich kann bei einer >Kindeswohlgefährdung da muss die Kigaleiterin sogar informieren. Anwaltlich dagegen vorgehen? Im Sinne einer weiterhin? vertrauensvollen Beziehung zum Kiga und den Mitarbeitern würde ich das Gespräch suchen auch um dem ganzen die Luft rauszunehmen selbst Mitarbeiter vom JA ansprechen und die eigene Lage und die gefühlte „Nötigung“ durch den Kiga auch mal zum Thema machen.Schade ist, selbst wenn ein bißchen Entlastung für Euch tatsächlich vielleicht ganz nett wäre, denn so eine Hilfe hat ja auch Vorteile für eine Familie, ist die Tür bei Euch jetzt zugeschlagen,das finde ich schade.Also, zwingen kann man euch zu nichts! Wünsche, das Beste für Euch !
Wir hatten heute 14.10.10 ein Gespräch im Kindergarten im
Bezug auf das Schuhwerk unserer Zwillinge.
Die Schuhe wären nach Ansicht der
Kindergarten-Leiterin zu groß.
Das Gespräch nahm dann aber ganz andere Züge an.
Es begann eine Unterhaltung auf das Schlafverhalten
bzw. den Schlaf im allgemeinen und das wir doch
etwas Entlastung bräuchten.
Es wurde uns gesagt das es sinnvoll wäre uns Hilfe
beim KSD ( Kommunalsozialerdienst) zu holen da wir
doch etwas entlastung bräuchten. Dies sehen wir
aber nicht so, denn bei uns ist alles in Ordnung (
Die Zwillinge gehen von 8:30 bis 15:30/45 Uhr in den
Kindergarten).
Als wir um bedenk Zeit gebeten haben ging das
ganze
schon in Richtung Nötigung wenn wir diesen schritt
nicht von allein machen dann würde die Kindergarten-Leiterin
dieses in die Wege leiten. Wir hatten Sie gebeten
dies nicht zu tun aber die Leiterin ließ nicht davon ab
und gab uns noch eine bedenk zeit bis morgen
15.10.10
Die frage ist jetzt darf Sie das auch wenn wir
dies nicht möchten?
Was kann der Kindergarten machen wenn wir das
ablehnen?
Zu welcher Anwaltgruppe gehört diese Angelegenheit?

Moin,Moin,
bei uns gibt es den familienentlastenden Dienst (FED). Dieser wird aber nur angesprochen, wenn die Eltern einverstanden sind. In der Regel ist der FED eine Hilfe für die Familie. Hat die Erzieherin den Eindruck, dass die Eltern überfordert sind, spricht sie die Eltern an. Natürlich ist das eine freiwillige Geschichte. Solltet ihr wirklich überfordert sein, was bei Zwillingen durchaus sein kann, ist der FED eine große Hilfe. Eine andere Möglichkeit wäre Frühförderung für eure Kinder, wenn sie in ihrer Entwicklung noch zurück sind. Die FF ünterstützt eure Kinder und auch euch, wenn ihr Hilfe bei der Förderung und Entwicklung eurer Kinder wollt. Die FF gibt es in jedem Ort bei der Lebenshilfe oder privaten Vereinen und kostet nix. Vorab ist eine Untersuchung beim Gesundheitsamt notwendig, jedenfalls in Niedersachsen.
Im Interesse eurer Kinder laßt euch vom Kinderarzt beraten. Der kennt die Hilfen und Möglichkeiten vor Ort. Gerade bei Zwillingen sollte man jede Hilfe annehmen, da es sich hier um eine Doppelbelastung handelt.
Die Kiga-Leiterin hat auch eine Verpflichtung und Verantwortung gegenüber eurer Kinder, sollte aber doch etwas mehr Diplomatie und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Eltern zeigen.
Ich hoffe, ich konnte euch etwas helfen.

LG
Anja

Hallo,
entschuldigung dass ich so spät antworte aber habe die Mail erst heute gelesen!!Ist es schon zu spät???
Das ganze ist etwas verwirrend!!!
Würde nochmals das Gespräch mit der Leiterin suchen.
Warum kommt Sie darauf dass Ihr Entlastung braucht??
Hattet Ihr schon mal ein Gespräch??
Sind die Kinder auffällig?? z.B.müde,quengelig,aggressiv,sonst…???
Wäre eine Familienberatungsstelle/Erziehungsberatung was für Euch??
Kann leider sonst keine Tipps geben da der Zusammenhang fehlt.
Gruss Claudia

Wir hatten heute 14.10.10 ein Gespräch im Kindergarten im
Bezug auf das Schuhwerk unserer Zwillinge.
Die Schuhe wären nach Ansicht der
Kindergarten-Leiterin zu groß.
Das Gespräch nahm dann aber ganz andere Züge an.
Es begann eine Unterhaltung auf das Schlafverhalten
bzw. den Schlaf im allgemeinen und das wir doch
etwas Entlastung bräuchten.
Es wurde uns gesagt das es sinnvoll wäre uns Hilfe
beim KSD ( Kommunalsozialerdienst) zu holen da wir
doch etwas entlastung bräuchten. Dies sehen wir
aber nicht so, denn bei uns ist alles in Ordnung (
Die Zwillinge gehen von 8:30 bis 15:30/45 Uhr in den
Kindergarten).
Als wir um bedenk Zeit gebeten haben ging das
ganze
schon in Richtung Nötigung wenn wir diesen schritt
nicht von allein machen dann würde die Kindergarten-Leiterin
dieses in die Wege leiten. Wir hatten Sie gebeten
dies nicht zu tun aber die Leiterin ließ nicht davon ab
und gab uns noch eine bedenk zeit bis morgen
15.10.10
Die frage ist jetzt darf Sie das auch wenn wir
dies nicht möchten?
Was kann der Kindergarten machen wenn wir das
ablehnen?