Gespendeter Arbeitslohn als Sonderausgabe?

Guten Tag,

ich habe hier folgende Aufgabe:

Der alleinstehende B. ist Mitglied des örtlichen Vereins zur Förderung der Altenhilfe (Mitgliedsbeitrag lt. Zuwendungsbestätigung 240,00 € jährlich). Wird er für diesen Verein tätig, hat er lt. Vereinssatzung einen Vergütungsanspruch, führt er Fahrten für den Verein durch, stehen ihm lt. Satzung außerdem 0,30 € je gefahrenen km zu.

Im Jahr 08 war Egon Bauer häufig für den Verein tätig. Als Vergütung errechnete der Schatzmeister einen Arbeitslohn i.H.v. 2.900,00 €, als Fahrtkostenerstattung einen Betrag i.H.v. 900,00 €. Zur Auszahlung dieser Beträge kam es auf Veranlassung von Herrn B. jedoch nicht. Stattdessen wurde B in Höhe der Ausgaben, die er dem Verein erspart hatte, eine Zuwendungsbestätigung erteilt.

Meine Frage ist jetzt, was ich als Sonderausgaben alles abziehen darf?!

Vielen Dank schonmal.

Hallo,

gar nichts, da die entsprechenden Bescheinigungen ja nicht auf dich sondern auf den fiktiven Herrn B ausgestellt sind!

Der könnte dafür, grob gesagt, alles als Spende absetzen, für das er die entsprechende Spendenbescheinigung hat. Es gibt allerdings Höchstgrenzen, prozentual zu den Einkünften.

Gruß,
Markus