Guten Tag,
ich habe hier folgende Aufgabe:
Der alleinstehende B. ist Mitglied des örtlichen Vereins zur Förderung der Altenhilfe (Mitgliedsbeitrag lt. Zuwendungsbestätigung 240,00 € jährlich). Wird er für diesen Verein tätig, hat er lt. Vereinssatzung einen Vergütungsanspruch, führt er Fahrten für den Verein durch, stehen ihm lt. Satzung außerdem 0,30 € je gefahrenen km zu.
Im Jahr 08 war Egon Bauer häufig für den Verein tätig. Als Vergütung errechnete der Schatzmeister einen Arbeitslohn i.H.v. 2.900,00 €, als Fahrtkostenerstattung einen Betrag i.H.v. 900,00 €. Zur Auszahlung dieser Beträge kam es auf Veranlassung von Herrn B. jedoch nicht. Stattdessen wurde B in Höhe der Ausgaben, die er dem Verein erspart hatte, eine Zuwendungsbestätigung erteilt.
Meine Frage ist jetzt, was ich als Sonderausgaben alles abziehen darf?!
Vielen Dank schonmal.