Hallo,
Anfang Juli sind bei Ebay von M.N. im Rahmen einer PowerAuktion mind. 40Stück 100er Sätze DHL Paketmarken verkauft worden. 2 Monate meldet sich bei den Käufern die Firma SV und behauptet Eigentümer der Marken zu sein, sie verlangt Herausgabe der restlichen Marken. Angeblich sei sie, und nicht der M.N. DHL Vertragskunde und habe selbst die Marken bei SV in Auftrag gegeben – jedoch nicht bezahlt.
Daher habe SV die Marken nun bei DHL sperren lassen.
SV bietet den Käufern an den Kaufpreis der Marken nach Rücksendung zu erstatten.
Angeblich könnten dann auch neue Marken bei SV zu gleichen Konditionen bestellt werden.
Als „Dank“ sollen die Käufer als Nebenkläger im angeblich anhängigen Betrugsverfahren gegen auftreten. Durch die Sperrung seien ja nun auch die Käufer Geschädigte des M.N.
Soweit so gut…
Daraus ergeben sich freilich Ungereimtheiten….
Warum sperrt SV die Marken wenn sie den Gegenwert doch erstatten will ? Warum vergrößert die SV selbst ihren Schaden indem sie freiwillig die Marken doppelt bezahlt. Einmal gegenüber DHL und dann die Erstattung den Käufern gegenüber.
Warum können die Käufer nicht gleich die Marken behalten wenn SV ihnen ohnehin zu gleichen Konditionen Marken verkaufen will ? Warum sollen die Käufer als Nebenkläger auftreten ? Dem vorrangigen Interesse der SV, der Schadensminimierung dient das nicht.
Plausible Begründungen kann SV nicht liefern. Regelmäßig taucht der Satz: „Menschen wie M.N muss das Handwerk gelegt werden“ auf….
Man habe sich nun mal für dieses Vorgehen entschieden…
Den Aspekt, dass die Käufer in Wahrheit längst Eigentümer der Marken sind und die Sperrung der Marken ein Eingriff in das Eigentum der Käufer darstellt, habe man in Absprache mit DHL geprüft. Mit dem Ergebnis, einfach mal die Marken zu sperren (Kommentar: „dann sehen wir ja was passiert“)
An sich wäre soweit alles bestens wenn die Käufer tatsächlich eine Erstattung bekommen.
Aber es gibt auch Stimmen, die vermuten alles sei nur Ablenkungsmanöver um die Marken wieder zurück zu bekommen. Und die Erstattung steht in den Sternen….
Wer ebenfalls betroffen ist oder glaubt eine Lösung zu kennen melde sich bitte !
Tomm
Hallo,
dein Fall erinnert mich an ein anderes Posting eines w-w-w-Mitglied namens Bilderwerfprüfstelle:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Falls der Link nicht klappt im Archiv nach de Titel
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten… ?
vom 16.09.04 im Rechtsbrett suchen
Ciao maxet.