Moin,
denkt hier auch mal jemand mit??? Wenn der Käufer einen
Gutschein erwirbt und diesen einlösen will, muss er doch nicht
vor dem Kauf dieses Gutscheines erst einmal nachlesen, ob der
Erwerb an sich rechtens ist??!
In den letzten Kommentaren ging es auch nicht darum, sondern um die Tatsache, dass der Käufer des Gutscheins versucht hat, diesen einzulösen, obwohl er sich zur Einhaltung der AGB verpflichtet hat, in denen das eindeutig untersagt ist - und das wurde hier von den Experten als Betrugsversuch interpretiert.
Super Tipps, Leute! Vielleicht ordnet ihr die Reihenfolge des
Kaufes erst einmal, damit ihr den Fall korrekt bewertet.
Man muss einige Sachverhalte getrennt voneinander sehen. Dass der Käufer den Gutschein zurück geben kann, wurde ja schon gesagt, weil ein Sachmangel vorliegt.
Dass er keinen Schadenersatz fordern kann, wurde auch gesagt, weil kein tatsächlicher Schaden entstanden ist, es kann nur echter Schaden ersetzt werden.
Und dass das Einlösen des Gutscheins einen Vertragsbruch darstellt, ist der dritte Sachverhalt, der völlig unabhängig vom Kauf des Gutscheins zu sehen ist.
Dass der Käufer ärgerlich ist, wie alles gelaufen ist, ist völlig verständlich, ändert jedoch nichts an den Antworten oder der Rechtslage.
Wer bitte stürzt sich im Kaufhaus erst einmal auf irgendwelche
AGB, bevor er sich eine Mikrowelle kauft - diese könnte ja
irregulär gekauft worden sein…
Viele unterlassen wichtige Dinge. Viele beschweren sich dann auch hinterher. Aber die Schuld liegt dann trotzdem bei ihnen. Wenn jemand an einer roten Ampel von hinten angehupt wird, darf er ja auch nicht einfach fahren. Oder die Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn er von hinten angedrängelt wurde. Und wer keine AGB liest, der darf sich hinterher nicht wundern, wenn er für ihn inakzeptable Dinge unterschrieben hat.
Liebe Grüße,
-Efchen