Mal angenommen, man kauft via Kleinanzeige ein älteres iPhone für eine zweistellige Summe und stellt dummerweise erst zu hause fest, daß es noch mit einer Apple - ID gekoppelt ist. So kann man es nicht in Betrieb nehmen. Der Verkäufer sagte eine Rücknahme zu, würde sich dann aber tot stellen. Hätte es Sinn, bei der Polizei Anzeige zu erstatten (vielleicht ist es ja „gefunden“?)? Oder einen RA einschalten? Auf sich beruhen lassen? Was würdet Ihr tun?
Hallo ( dummerweise ist gut ). Bei Kleinanzeigen kauft man direkt beim Verkäufer und probiert es gleich aus und dass weiß jeder . Ich würde sagen : und wieder was gelernt . Man kann es versuchen eine Anzeige zu machen .
Das ist mit Risiken verbunden, die Du spätestens jetzt kennst. Man kauft im Laden oder via Ebay und zahlt per Paypal. Andernfalls geht man bewusst Risiken ein und nimmt sie in Kauf. Hinterher wegen eines (sicher ärgerlichen) zweistelligen Betrags zum Anwalt zu rennen, macht den von Dir zu tragenden Schaden nur noch größer. Abgesehen davon, dass der Anwalt auch nicht viel machen kann, außer die Anwaltsgehilfin zu beauftragen, einen Brief an den Verkäufer und an Dich eine Rechnung zu schreiben, ist ein zweistelliger Streitwert genau das, worauf jeder Advokat sowas von rattenscharf ist. Du willst nicht wissen, was er zu seiner Sekretärin brummelt, sobald Du raus und außer Hörweite bist…
Und was genau soll die Polizei machen? Eine zunächst einmal zivilrechtliche Angelegenheit wird kaum jemanden interessieren. Die Leut’ haben ja auch so gar nichts zu tun, so dass sie kaum zu bremsen sein werden.
Kleinanzeigen kommen nur bei Angeboten im regionalen Umfeld in Betracht, so dass man den Gegenstand angucken, prüfen und gegen Cash auf Kralle kauft oder auch nicht. Alles andere geht im Zweifel auf Konto Lehrgeld.
Und hiervon hilft nix?
Kann mir nicht vorstellen, dass ein gesperrtes Handy nur noch Schrottwert haben soll. Insofern wäre der Ruf nach Polizei und Anwalt reichlich übertrieben - oder aber man verklagt Apple, dass die so nen Schwachsinn verzapfen