Muss der Mieter eines Hauses, zur normalen Abwassergebühr für das Brauchwasser, auch die Gebühr für das Oberflächenabwasser bezahlen oder der Vermeiter?
Niederschlagswasser ist Abwasser. Damit zählen die dafür anfallenden Kosten zu den Kosten der Entwässerung.
Ist die Zahlung der Betriebskosten im Mietvertrag wirksam auf den Mieter übertragen, hat er auch diese Gebühr (anteilig) zu tragen.
vnA