Gespraech beim anwalt, weist mich ab

meine frau hatte ein gespraech beim anwalt,da jemand von ihrer webseite ein foto von ihr kopiert hatte und eine „schweinische“ anzeige aufgab unter verwendung dieses fotos.
sie war dort schilderte das ganze und fragte was man machen koennte, antwort: im internetrecht kenne ich mich nicht aus, ausserdem wird es schwer sein diese person zu ermitteln ( email und handynr sowie name ueber facebook von uns gefunden)ich wuerde ihnen raten nichts zu unternehmen, da nichts dabei rauskommt ausser kosten und kaum was gefordert werden kann deswegen, aber wie gesagt ich hab keine ahnung was da anzusetzen waere, sie muessten da eventuell einen internet spezialisierten anwalt aufsuchen.

4 wochen spaeter rechnung 122,50 streitwert 4000,-€ bei o,5% zuzueglich mwst. wo der gute mann nicht mal wusste was er ansetzen musste bei dem kurzen gespraech. beim rechnungsstellen wusste er es sehr wohl, desweiteren wurde meine frau nicht aufgeklaert das er einen wert von 4000,-- ansetzen wuerde noch sagte er etwas ueber kosten, entschuldigte sich lediglich ihr nicht weiterhelfen zu koennen. telefonat wegen der hohen rechnung, erzaehlte er ploetzlich was von verletzten persoenlichkeitsrechten und deswegen der streitwert. kann man gegen diesen herren irgendwas unternehmen oder muss man zahlen. gruss
martin

Hallo !

Ca. 120 € halte ich persönlich für völlig OK.
Denn das entspricht in etwas einer Erstberatung für Abklärung,ob und was man machen könnte,bei bis zu 1 Stunde.
Außerdem fragt man immer "Was kostet es ".

Und für dieses Rechtsgebiet gibt es auch Fachanwälte ,die so etwas besser kennen,weil sie es häufiger bearbeiten müssen.

Und man kann doch auch Strafantrag stellen,zumal man ja nach eigener Angabe schon den Verursacher rausgefunden hat.
Dann würde sich die Staatsanwaltschaft kümmern müssen und man kann seine Forderungen dort anhängen.

mfG
duck313