Folgende Situation:
Zufälliges aufeinandertreffen zweier Mitarbeiter konkurrierender Unternhemen (A und B), der eine Mitarbeiter (A) bemerkt das der andere (B) bei dem Konkurrenzunternehmen arbeitet. Darauf hin frägt der (A) wie es denn bei dem andern Unternehmen (B) läuft (Initialfrage um ein Gespräch anzustoßen) was auch von dem (B) mit einer allgemeine Auskuft beantwortet.
Frage:
Wenn sich der (A) nicht von sich aus als Mitarbeiter eines konkurrierenden Unternehmens zu erkennen gibt und der Mitarbeiter (B) auch nicht nach dessen Tätigkeit oder Arbeitgeber fragt, macht sich der (A) dadurch wärend des Gespräches strafbar?
Guten Abend!
Wenn sich der (A) nicht von sich aus als Mitarbeiter eines
konkurrierenden Unternehmens zu erkennen gibt und der
Mitarbeiter (B) auch nicht nach dessen Tätigkeit oder
Arbeitgeber fragt, macht sich der (A) dadurch wärend des
Gespräches strafbar?
Betriebsinterna darf man ohnehin nicht ausplaudern. Wer sich daran hält, kann reden, mit wem er/sie möchte.
Gruß
Wolfgang
Wenn sich der (A) nicht von sich aus als Mitarbeiter eines
konkurrierenden Unternehmens zu erkennen gibt und der
Mitarbeiter (B) auch nicht nach dessen Tätigkeit oder
Arbeitgeber fragt, macht sich der (A) dadurch wärend des
Gespräches strafbar?
Ich wßte keinen Paragraphen im StGB, der Gespräche verbietet…
Moin,
mir fällt so gar kein § ein, der einen Plausch verbieten würde.
Und Betriebsinterna sollte man ohnehin niemanden arglos mitteilen.
Gandalf