Gesprächsmitschnitte Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht?

Jemand macht von einem/mehreren Telefongesprächen Gesprächsmitschnitte (und spielt sie im Bekanntenkreis vor), ohne das die mitgeschnittene Person darüber vorher ausdrücklich informiert wurde.
Aufgrund einer vorhergeganenen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wurde die Person, die jetzt Geschäfsmitschnitte macht, bereits verurteilt, weil sie vor ca. 12 Monaten Fotos im gemeinsamen Badezimmer (intime Fotos) der auch jetzt geschädigten Person getätigt hat. (Die geschädigte Peson wurde nicht darauf hingewiesen, dass sich eine Kamera im Badezimmer befindet).
Zur weiteren Sachlage: Mittlerweile haben sich die Parteien getrennt. Das Trennungsjahr ist bis auf wenige Tage abgelaufen, die Scheidung steht kurz bevor.
Liegt bei nicht eingewilligten Gesprächsmitschnitten ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor?

Liegt bei nicht eingewilligten Gesprächsmitschnitten ein
Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor?

Der Betreffende möge sich auf drei Jahre Gefängnis gefaßt machen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Danke für die Information.