Wenn eine Gesprächnotiz mit 6 Monaten Dauer in die Personalakte kommen soll.
Ab wann gelten dann diese 6 Monate?
Ab dem Zeitpunkt des „Vorfalls“ -
oder ab den Zeitpunkt des
eigentlichen Gesprächs?
Auch wenn bereits Monate dazwischen liegen?
Wenn eine Gesprächnotiz mit 6 Monaten Dauer in die Personalakte kommen soll.
Ab wann gelten dann diese 6 Monate?
Ab dem Zeitpunkt des „Vorfalls“ -
oder ab den Zeitpunkt des
eigentlichen Gesprächs?
Auch wenn bereits Monate dazwischen liegen?