hallo
habe folgenden problem, bin in einer ausbildung als anlagenmechaniker aber habe leider den gesellenprüfung nicht bestanden muss ich jetzt noch mal halbes jahr als auzubi bleiben oder kann ich mich bei den betrieb kündigen und dann nach halbes jahr den gesselenprüfung extern nachhole, ist sowas möglich.
vielen dank schon mal