Geständis-Widerrufsrecht?

Hallo
In vielen Krimis hört man ja immer wieder das die Straftäter ihr Geständnis widerrufen können-ist das Schmu oder stimmt das so?
2. frage dazu :gilt das nur im Strafrecht oder auch bei Ordnungswidrigkeiten?
Bei Antworten wäre der Verweis auf den passenden Paragraphen hilfreich(bei ordnungswidrigkeiten).
Danke bye Rob

Hi,

Geständnisse können widerrufen werden, liest man ja immer wieder in der Zeitung, daß der Angeklagte das Geständnis widerrufen hat. Nachzulesen hier:

http://www.juraforum.de/lexikon/gestaendnis

Gruß
Tina

Hallo,

aufgrund der aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnenen Überzeugung (http://dejure.org/gesetze/StPO/261.html) darf das Tatgericht ein aufrechterhaltenes Geständnis für unglaubhaft oder ein widerrufenes für glaubhaft erachten. Das gilt für das Strafverfahren wie auch für das OWi-Verfahren (
http://dejure.org/gesetze/OWiG/46.html).

Ausgenommen davon sind nur Geständnisse im Rahmen von „Deals“ (http://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html).

Hier noch weiterführend:
http://www.kanzlei-barke.de/index.php?id=43

Insofern kann man zwar ein Geständnis widerrufen, das heißt aber noch lange nicht, dass auf das widerrufene Geständnis keine Verurteilung gestützt werden dürfte.
VG
EK