geständnis beweisen

ein mensch wird erschossen aufgefunden. es wird festgestellt, dass das projektil einem gewehr zugehörig ist, mit dem aus großer distanz geschossen werden kann. daher gibt es keine spuren vom täter am tatort.

wochen, monate oder jahre später, meldet sich dann jemand bei der polizei und sagt: „ich habe diese tat gegangen“ und äußert sich dann nie mehr dazu. nie meine ich wörtlich!
auf alle weiteren fragen - z. b nach täterwissen folgt ein beharrliches schweigen.

kann er nur wegen diesem geständnis verurteilt werden, oder muss die staatsanwaltschaft auch beweisen können, dass dieses geständnis der wahrheit entspricht?

danke justin

Da im Strafverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, muss nicht „die Staatsanwaltschaft“ irgendwas beweisen. Es kommt allein darauf an, was die Hauptverhandlung ergibt, und das Gericht muss alle erforderlichen Beweise erheben. Aber darauf willst du natürlich nicht hinaus.

Eine Verurteilung ohne Beweis gibt es nicht. Das beste Beweismittel ist ein Geständnis. Wenn der Angeklagte schweigt, kommt dieses Beweismittel insoweit nicht in Betracht. Allerdings kann der Polizeibeamte, dem der Angeklagte gestanden hat, als Zeuge vernommen werden. Das wird voraussichtlich genauso zielsicher zur Verurteilung führen wie ein Geständnis in der Hauptverhandlung.

Allerdings besteht immer die Möglichkeit, dass ein Geständnis falsch ist. Das Gericht darf daher nicht einfach sagen: „Okay, er hat ja gestanden, damit ist alles klar.“ Es muss die Möglichkeit eines falschen Geständnisses zumindest bedenken.