Hallo
mal wieder eine allgemeines Rechtsfrage.
Szenario:
ein mutmaßlicher Mörder gesteht bei der Polizei die Tat. Es gibt keine weiteren Beweise gegen ihn, nichts.
Vor Gericht widerruft er dieses Geständnis.
Kann ihn der Richter dann aufgrund des Geständnisses bei der Polizei verurteilen, oder muss er das dann ignorieren und aus Zweifeln freisprechen?
Danke
Julia
Hallo Julia,
das ist nicht ganz so einfach…
Es hängt davon ab, vor wem das Gestädnis abgelegt wurde.
Es ist so: wenn der vermeintlich böse Bube vor Polizeibeamten geplappert hat, kann das Geständnis nach dem Widerruf nicht mehr als Beweis verwertet werden.
Wurde es aber vor einem Richter abgelegt und wurde in einem richterlichen Protokoll festgehalten, kann es - trotz Widerrufs - sehr wohl in der Hauptverhandlung verlesen und als Beweis gewertet werden (§ 254 StPO).
Wie ein solcher Urkundsbeweis letztendlich - vor allem im Hinblick auf fehlende sonstige Beweise - berücksichtigt wird, ist schwer zu sagen, weil der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) gilt. Darin heißt es: Über das Ergebnis der Beweisaufnahme etscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung. Richter sind ja bekanntlich sachlich unabhängig und nur dem Gesetz (und ihrem Gewissen) verpflichtet.
Gruß
Renee
Es gibt keine weiteren Beweise gegen ihn, nichts.
Damit wäre dieser Geständige sowieso frei zu sprechen.
Es würde in diesem Falle in der Natur der Sache liegen,
auch im eigenem Interesse, dass das Geständnis
widerrrufen wird.
Darauf kommt es aber auch nicht an.
Das Geständnis müsste so schlüssig sein und so viele
Fakten enthalten, dass nach den sich daraus
ergebenden Indizien diese Person zu verurteilen
wäre.
Gestehen kann ja jede Person, was sie will. Ob das allerdings
dann auch glaughaft und nachvollziehar ist, stellt eine ganz
andere Frage da.
Da könnte ja jede Person daher kommen und behaupten, sie
sei es gewesen. Da muss schon ordentlich Futter kommen.
In der Diskussionum DASCHNER geht es ja auch gerade um diesen
Fragekomplex. Von einem Polizisten die Knarre an den Kopf
gehalten zu bekommen würde - wie in den Hexenprozessen
damals - erst mal bedeuten, dass jede Person „irgendwann“
gesteht, „ne Maus geboren zu haben“.
Ne, ein Geständnis reicht nicht. Niemals geben die
Ermittlungsbehörden „alle“ Fakten bsplw. an die
Medien. Das bedeutet, nur aus der gesamten Aktenlage
(also die bei der StA) ergibt sich, ob das in das
Geständnis eingebrtachte Wissen des „Gestehers“ denn
überhaupt ausreicht, um gegen ihn Anklage zu erheben.
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