Vollkommen fiktiv und evtl. für die Juristen zum schmunzeln, aber wirklich ernstgemeint…
Also angenommen Person A wird eines Verbrechens angeklagt das sie nicht begangen hat. Während der Verhandlung wird Person B als Zeuge vernommen und es kommt der Verdacht auf, das Person B die Tat begangen hat. Nach einigem hin und her „gesteht“ Person B die Tat und wird daraufhin festgenommen, Person A natürlich freigesprochen.
So, jetzt kommt es zur Verhandlung gegen B, der sich weigert irgendwas zu sagen. Was nun? Wird das Protokoll der alten Verhandlung hergeholt, würden sogar Teilnehmer der alten Verhandlung geladen?
Kann B aufgrund des „Geständnisses“ in der alten Verhandlung überhaupt verurteilt werden??
Was wäre wenn er ehr indirekt gesagt hätte das er es war? Oder es nur aufgrund seines Verhalten nahe läge (bsp. Fluchtversuch aus dem Saal…)?
Bitte nicht falsch verstehen, ich hab wirklich keine Ahnung von der ganzen juristerei und würde das wirklich gern wissen (weil mir das seit 3 Tagen-keine Ahnung warum- im Kopf rumspukt)
Danke Backs
Ich verstehe nicht ganz, wieso man über die Frage schmunzeln sollte. Ist das was, das jeder wissen muss? Nee…
Das Geständnis kann im Wege des Urkundenbeweises eingeführt werden:
http://www.juraforum.de/gesetze/StPO/254/
Levay
Ich verstehe nicht ganz, wieso man über die Frage schmunzeln
sollte. Ist das was, das jeder wissen muss? Nee…
Ok, danke
wie gesagt, hab davon gar keine Ahnung und vielleicht ist es ja was was „alle“ Juristen wissen…
Das Geständnis kann im Wege des Urkundenbeweises eingeführt
werden:
Ahhh, ok, danke nochmal
Backs
Ich verstehe nicht ganz, wieso man über die Frage schmunzeln
sollte. Ist das was, das jeder wissen muss? Nee…
Ok, danke
wie gesagt, hab davon gar keine Ahnung und
vielleicht ist es ja was was „alle“ Juristen wissen…
So ist es! Das wissen alle Juristen! Aber du bist doch keine Juristin. Wieso sollte ich als - angehender - Jurist von dir erwarten, dass du alles weißt, was Juristen wissen?
Ahhh, ok, danke nochmal
Immer gern. Wenn ich mal eine Frage zur Religionswissenschaft, Ethnologie oder Soziologie habe, werde ich mich vertrauensvoll an dich wenden. Ich hoffe, dir ist dann ebenso klar, dass ich das nicht alles wissen kann, was für dich selbstverständlich ist.
Levay
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PS
Dass alle Juristen das wissen, ist sicher auch übertrieben. Ich z.B., der ich aber ja auch noch nicht fertig bin (allenfalls erledigt und fertig mit der Welt) musste auch noch mal nachschlagen. Den Juristen zeichnet ja im Zweifelsfall eher aus, dass er weiß, wo er nachschlagen muss, und DAS wusste ich sofort. Aber auch das kann man von dir als Nichtjuristin ja nicht verlangen.
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Den Juristen zeichnet ja im Zweifelsfall
eher aus, dass er weiß, wo er nachschlagen muss, und DAS
wusste ich sofort.
Na, zumindest das ist bei uns genauso 