Im Jahre 1995 wurde als Mieter ein Mietvertrag abgeschlossen. Der Abschluß erfolgte auf dem üblichen Formular. Hinsichtlich der Kündigungsfrist ist im Formular nichts geregelt, es wird allerdings auf „Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag“ verwiesen. In diesen wurde eine gestaffelte Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten (abhängig von der Mietdauer) vereinbart.
Wie man im Netz lesen kann, wurden ja in der Mietrechtsreform derart lange Kündigungsfristen für unwirksam erklärt. Dies bezieht sich aber überwiegend auf sog. Standardmietverträge. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Würdet Ihr in diesem Fall jetzt von einem Standardmietvertrag oder von einer individuellen Regelung ausgehen? Beträgt die Kündigungsfrist Eurer Meinung nach jetzt 3 oder 12 Monate?
In diesen wurde eine gestaffelte Kündigungsfrist
bis zu 12 Monaten (abhängig von der Mietdauer) vereinbart.
Handschriftlich? Gelten die Fristen für beide Seiten? Gab es weitere individuelle Klauseln? Hat der Vermieter mehrere Wohnungen und gelten dort die gleichen ‚individuellen‘ Abmachungen?
Gruß
loderunner (ianal)
die Zusatzvereinbarungen sind ein Computerausdruck mit zusätzlicher Unterschrift. In der Vereinbarung sind noch jede Menge weitere Klauseln (z.B. Mietkaution als Bürgschaft, Regelung der Gartenpflege und Treppenhausreinigung usw.). Die Kündigungsfristen gelten für beide Seiten. Der Vermieter hat in diesem Haus keine weiteren Wohnungen (jede der 8 Wohnungen gehört einem anderen Eigentümer).