Gestaffelte Kündigungsfristen

Hallo!

Ich habe gelesen, daß die Staffelung der Kündigungsfristen nicht mehr rechtsgültig sind - sondern nun allgemein gilt, daß Vermieter und Mieter je drei Monate Küdndigungsfristen haben.

Stimmt das?

Gilt das auch für 10 Jahre alte Verträge?

Liebe Grüße

Sylvia

Hallo Sylvia,

für Mieter gilt wirklich jetzt allgemein die drei Monate Kündigungsfrist (auch für alte Verträge wie z.B. 10 Jahre, egal was im Mietvertrag steht). Wie das bei den Vermietern ist weiß ich nicht genau, aber ich glaube die müssen sich an längere Fristen halten. Ist sicher auch wieder vom Einzelfall abhängig.

Gruß,
Patricia

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Hallo!

Wie das bei den Vermietern ist
weiß ich nicht genau, aber ich glaube die müssen sich an
längere Fristen halten. Ist sicher auch wieder vom Einzelfall
abhängig.

Vom Einzelfall abhängig ist das eigentlich nicht. Grundsätzlich gilt auch für den Vermieter diese Kündigungsfrist, aber sie verlängert sich nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate.

Gruß,
Florian.

Hallo sylvia,

Ich habe gelesen, daß die Staffelung der Kündigungsfristen
nicht mehr rechtsgültig sind - sondern nun allgemein gilt, daß
Vermieter und Mieter je drei Monate Küdndigungsfristen haben.

Stimmt das?

ja. Und da stehts: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Gilt das auch für 10 Jahre alte Verträge?

Ja! Und der Blick ins Archiv von w-w-w belegt das.

Gruß Ivo