Gestaffelte Mieterhöhung?

Hallo,

eine Dame hat vor einigen Tagen ein Mieterhöhungsschreiben erhalten, welches ihre Grund- bzw. Kaltmiete von 310,00 EUR um 30,00 EUR auf 340,00 EUR erhöht. Zzgl. Nebenkosten beträgt dann die Miete für eine 80-qm-Wohnung 440,00 EUR. Die VM begründet es damit, den hausüblichen Standard zu halten.
Fakt ist, dass das Treppenhaus reparaturbedürftig ist, die Außenbeleuchtung defekt ist und es auch noch einige Mängel in der Wohnung gibt, die trotz Erwähnung nicht vollständig behoben sind.
Das Haus ist Baujahr 1952 und ein Rotklinkerbau.
Die letzte Erhöhung war übrigens in 2009, dieser haben sie, die Dame und ihr inzw. verst. Mann, nach Rücksprache mit einigen anderen Mietern zugestimmt. Sie betrug 10,00 EUR/Monat. Diese hatte aber auch den Hintergrund, dass zuvor Verschönerungsarbeiten im Treppenhaus vorgenommen wurden. In der Zeit von 2009 bis jetzt wurden keine relevanten Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen.
Die Frage: Darf somit die Miete überhaupt innerhalb von drei Jahren um 40,00 EUR steigen?

Viele Grüße,
Paragraf X

MIeterhöhungen innerhalb von 3 Jahren, maximal 20 %, sind zulässig.

… wenn die Mieterhöhung mit Mietspiegel, Gutachten, Mietdatenbank oder Vergleichswohnungen als begründet dagestellt wird und der formelle Weg der Mieterhöhung eingehalten wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html

Renovierungen oder Nichtrenovierungen des Treppenhauses haben nur bedingt Einfluss auf die Miethöhe.

vnA

1 „Gefällt mir“