Betrifft die Urteile
BFH-Urt. v. 25.8.2009 (IX R 60/07)
BFH-Urt. v. 25.8.2009 (IX R 55/07)
Hallo,
Obige Urteile wurden nach altem Recht (keine Kapitalertragssteuer) gesprochen. Gibt es dazu neuere Rechtsprechungen? Es gilt die Frage zu klären, ob jemand in heutige Zeit Aktien mit Verlust veräußern kann, um
a) andere Aktien
b) gleiche Aktien am selben Tag zu einem anderen Kurs
c) gleiche Aktien an einem anderen Tag zum selben Kurs
zu erwerben und dadurch einen Verlustvortrag generieren kann.