Gestaltungsmissbrauch - Verlustvortrag

Betrifft die Urteile
BFH-Urt. v. 25.8.2009 (IX R 60/07)
BFH-Urt. v. 25.8.2009 (IX R 55/07)

Hallo,

Obige Urteile wurden nach altem Recht (keine Kapitalertragssteuer) gesprochen. Gibt es dazu neuere Rechtsprechungen? Es gilt die Frage zu klären, ob jemand in heutige Zeit Aktien mit Verlust veräußern kann, um
a) andere Aktien
b) gleiche Aktien am selben Tag zu einem anderen Kurs
c) gleiche Aktien an einem anderen Tag zum selben Kurs
zu erwerben und dadurch einen Verlustvortrag generieren kann.

Hallo,

soweit ich weiß gibt es darüber noch nichts. Aber es riecht halt schon ein bischen nach Gestaltungsmissbrauch. Wie wäre es wenn man dazu noch den Ehepartner (sofern einer da ist) nutzt und vielleicht auch etwas Zeit dazwischen verstreichen läßt. Vielleicht sogar ein Jahreswechsel, dann fällt es nicht gleich so auf. (Verkauf 30.12. Kauf 02.01.)
Und immer zwei verschiedene Banken nutzten, sonst wird der Verlust mit den Erträgen verrechnet.

Sonnige Grüße Soni

Hallo,

soweit ich weiß gibt es darüber noch nichts.

Danke. Schade eigentlich.