Gestaltungsmöglichkeiten Geschäftswagen

In der 21 Ausgabe der NWB habe ich einen interessanten Musterfall zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Geschäftswagens gefunden.
Lt. NWB beträgt die betrieblich Nutzung des PKWS weniger als 10 %. In dem Musterfall wird davon ausgegangen, dass die Kilometer per Fahrtenbuch ermittelt worden sind.
Lt. NWB ist es möglich, den Anteil der betrieblichen Fahrten (per Fahrtenbuch ermittelt) mit 0,30 € zu multiplizieren und diesen Wert dann in der 4 III Rechnung anzusetzen.
Meine Frage nun, werden die betrieblichen Kilometer, die lt. Fahrtenbuch ermittelt wurden, einfach oder doppelt angesetzt? Bei den Werbungskosten werden ja die Entfernungskilometer herangezogen, beim Fahrtenbuch aber eigentlich die tatsächlich gefahrenen oder?
Weiterführende Gedanken:
Wie wäre es, wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt, der nebenbei noch Einkünfte § 19 hat, müsste man dann die Fahrten die er zwischen Whg. und Arbeitsstätte hat auch im Fahrtenbuch berücksichtigen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar…

Meine Frage nun, werden die betrieblichen Kilometer, die lt.
Fahrtenbuch ermittelt wurden, einfach oder doppelt angesetzt?
Bei den Werbungskosten werden ja die Entfernungskilometer
herangezogen, beim Fahrtenbuch aber eigentlich die tatsächlich
gefahrenen oder?

Es werden die gefahrenen km angesetzt.

Weiterführende Gedanken:
Wie wäre es, wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt,
der nebenbei noch Einkünfte § 19 hat, müsste man dann die
Fahrten die er zwischen Whg. und Arbeitsstätte hat auch im
Fahrtenbuch berücksichtigen?

Klar! Sonst könnte man niemals den Satz der betrieblichen Nutzung ermitteln.

In der 21 Ausgabe der NWB habe ich einen interessanten
Musterfall zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines
Geschäftswagens gefunden.
Lt. NWB beträgt die betrieblich Nutzung des PKWS weniger als
10 %.

Das ist aber nicht Voraussetzung. Hauptsache, die betriebliche Nutzung liegt unter 50%. Denn ansonsten wäre der Wagen Betriebsvermögen und dann gelten andere Regeln.

In dem Musterfall wird davon ausgegangen, dass die
Kilometer per Fahrtenbuch ermittelt worden sind.

Ein Fahrtenbuch ist nicht notwendig, um die 30 Cent je km geltend zu machen. Es reicht eine einfache Aufstellung der Fahrtziele.

Lt. NWB ist es möglich, den Anteil der betrieblichen Fahrten
(per Fahrtenbuch ermittelt) mit 0,30 € zu multiplizieren und
diesen Wert dann in der 4 III Rechnung anzusetzen.

Richtig.

Meine Frage nun, werden die betrieblichen Kilometer, die lt.
Fahrtenbuch ermittelt wurden, einfach oder doppelt angesetzt?

Es werden die gefahrenen, nicht die Entfernungs-km angesetzt.

Betriebliche Fahrt München-Stuttgart und zurück: Das sind 220 km hin + 220 km zurück = 440 km x 0,30 EUR.

Bei den Werbungskosten werden ja die Entfernungskilometer
herangezogen, beim Fahrtenbuch aber eigentlich die tatsächlich
gefahrenen oder?

Richtig.

Weitere Tipps, wie man beim Geschäftswagen möglich viel absetzen kann:

http://www.gesierich.de/archiv/einprozentregel.php