Gestattungsvertrag

A hat vor 18 Jahren ein Haus mit Grundstück gekauft. Im Grundbuch sind keine Eintragungen vorhanden. 17 Jahre später kommt ein Brief des örtlichen Wirtschaftsbetriebes mit der Mitteilung, dass über das Grundstück von A eine Kanalleitung führt, die das Nachbargrundstück versorgt. Es sei vergessen worden, dies damals ins Grundbuch einzutragen. Der Wirtschaftsbetrieb verlangt den Grundbucheintrag ohne Gegenleistung, ein diesbezüglicher Antrag liegt dem Schreiben bei. A möchte jedoch nicht unterschreiben. Ist er zur Unterschrift verpflichtet? Welche Nachteile hat A durch den Grundbucheintrag?

Hallo,

mit örtliche Wirtschaftsbetriebe ist wohl die Gemeindeverwaltung bzw. die Entsorgungsbetriebe gemeint?

Wenn diese von A einen Gestattungsvertrag für den Kanal fordern, dann ist dies keine Grunddienstbarkeit, die ins Grundbuch eingetragen wird. Die Bestellung einer Dienstbarkeit geht nur über einen Notar!

Vor Unterzeichnung eines Gestattungsvertrag sollte A sich fragen, ob sein Grundstück durch das Kanalrecht an Wert verliert, weil evtl. die weitere bauliche Ausnutzung durch den Kanal beeinträchtigt wird. Vor allem, wenn A von dem Kanal überhaupt keine Kenntnis hatte!

Einen Gestattungsvertrag ohne Gegenleistung sollte A nur unterschreiben, wenn sein Grundstück, auch durch evtl. spätere Kanalsanierungen, überhaupt nicht beeinträchtigt wird. Sollte der Nachbar andere Möglichkeiten haben, sein Grundstück an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen, und diese sind nicht erheblich teurer als über Grundstück A zu leiten, sollte A nicht unterschreiben. Aber natürlich hängt dies auch vom gut-nachbarlichen Verhältnis ab.

MfG

Hallo,

Vor Unterzeichnung eines Gestattungsvertrag sollte A sich
fragen, ob sein Grundstück durch das Kanalrecht an Wert
verliert, weil evtl. die weitere bauliche Ausnutzung durch den
Kanal beeinträchtigt wird. Vor allem, wenn A von dem Kanal
überhaupt keine Kenntnis hatte!

Tatsache ist, daß der Kanal vorhanden ist. Ein Wertverlust ist schon und gut, aber man sollte den Wert der Fläche mit Kanal und Kanalrecht dem Wert der Fläche mit Kanal und ohne Kanalrecht gegenüber stellen. Was würde unter dem Strich stehen?

Einen Gestattungsvertrag ohne Gegenleistung sollte A nur
unterschreiben, wenn sein Grundstück, auch durch evtl. spätere
Kanalsanierungen, überhaupt nicht beeinträchtigt wird. Sollte
der Nachbar andere Möglichkeiten haben, sein Grundstück an das
öffentliche Kanalnetz anzuschließen, und diese sind nicht
erheblich teurer als über Grundstück A zu leiten, sollte A
nicht unterschreiben.

Der Kanal wurde jahrelang geduldet, warum soll er jetzt geändert/unterbrochen werden? Wie würde der Nachbar reagieren? Welche (rechtlichen) Möglichkeiten hat er?

Meine privateigene persönliche Meinung: Ich würde den Gestattungsvertrag gegen eine entsprechende Entschädigung unterzeichnen. Auch wegen des guten Verhältnisses sowohl zum Nachbarn als auch zum Ver- bzw. Entsorgungsträger. Man sieht sich im Leben immer mindestens zweimal.

Gruß
Jörg Zabel