Sehr geehrte Wissende,
ich arbeite in einer Firma, die zunehmend mehr Export hat. Bisher habe ich immer in Firmen gearbeitet, die selbst eine Zollnummer hatten (ich spreche nicht von Steuernummer) und die somit ihre AEs immer selbst erstellt haben. Hier ist das anders. Durch einen externen Dienstleister werden die AEs erstellt und an den Zoll übermittelt und nach der entsprechenden Beschaufrist von uns auf den Weg gebracht, wenn wir die AE vom externen Dienstleister zugemailt bekommen haben. Soweit noch einigermaßen klar.
Für die Beauftragung des externen Dienstleisters zur AE-Erstellung und Anmeldung beim Zoll verwenden wir einen Vordruck „Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“.
In dem tragen wir die Rechnungsnummer, die Brutto- und Nettogewichte sowie den Spediteur/Kurierdienst ein, der die Ware später dann transportiert.
Unser externer Dienstleister für die AEs ist gleichzeitig auch Spediteur und transportiert für uns (zwar selten aber so doch) auch hin und wieder die Ware direkt. So war es jetzt auch am vergangenen Freitag. Da ich dieses übliche Formblatt verwendet habe, kam dann die Frage auf, ob wir „wirklich“ eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes wollen, da die Spedition ja ohnehin beim Zoll vorbei fährt und eine „Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“ nur eine unnötige Zeitverzögerung bedeuten würde. Wollten wir natürlich nicht.
Ich habe dann den Speditionsmitarbeiter gefragt, ob dieses "Gestellung außerhalb des Amtsplatzes somit nur für andere Speditionen/Kurierdienste zutrifft aber nicht für die, die uns ja gleichzeitig auch die AE erstellt und beim Zoll anmeldet. Der Speditionsmitarbeiter hat mir dann zwar viel erzählt, von dem ich aber ehrlich gesagt rein gar nichts verstanden habe.
Jetzt hoffe ich auf Euch, da ich selbst nur angelernt bin und bisher immer in größeren Firmen gearbeitet habe, bei denen sich diese Frage überhaupt nicht gestellt hat:
Gestellung außerhalb des Amtsplatzes = dem Zoll die Möglichkeit zu geben, bei uns in der Firma die Ware anzuschauen = außerhalb des Zollgeländes. (das ist für mich einigermaßen klar). -->>> AE-Dienstleister und Warentransporteur sind unterschiedliche Firmen.
AE-Dienstleister = Transporteur der Ware = fährt ohnehin zum Zoll —>>> KEINE Gestellung außerhalb des Amtsplatzes notwendig, richtig??? ---->>>> Formularvordruck ist somit für diesen Spediteur falsch, richtig??? Oder gibt es da vielleicht wieder eine weitere Unterscheidung, dass der Spediteur nicht alles zum Zoll fährt, sondern nur manches?
Was sind denn die Voraussetzungen, damit wir selbst eine Zollnummer bekommen und die AE selbst ausfüllen können? Ein bestimmtes Export-Volumen? Zugelassener Versender? oder gar AEO? Oder noch schlimmer bekannter Versender? Wenn wir eine Zollnummer hätten und entsprechend selbst die AE erstellen würden, hätten wir dadurch einen Zeitvorteil? Jetzt müssen wir die AE immer bis 11.30 Uhr beantragen, damit die Ware am gleichen Tag noch raus kann.
Für Eure Hile bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich
Viele Grüße
Alexander