Gestellung außerhalb des Amtsplatzes

Sehr geehrte Wissende,

ich arbeite in einer Firma, die zunehmend mehr Export hat. Bisher habe ich immer in Firmen gearbeitet, die selbst eine Zollnummer hatten (ich spreche nicht von Steuernummer) und die somit ihre AEs immer selbst erstellt haben. Hier ist das anders. Durch einen externen Dienstleister werden die AEs erstellt und an den Zoll übermittelt und nach der entsprechenden Beschaufrist von uns auf den Weg gebracht, wenn wir die AE vom externen Dienstleister zugemailt bekommen haben. Soweit noch einigermaßen klar.

Für die Beauftragung des externen Dienstleisters zur AE-Erstellung und Anmeldung beim Zoll verwenden wir einen Vordruck „Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“.
In dem tragen wir die Rechnungsnummer, die Brutto- und Nettogewichte sowie den Spediteur/Kurierdienst ein, der die Ware später dann transportiert.

Unser externer Dienstleister für die AEs ist gleichzeitig auch Spediteur und transportiert für uns (zwar selten aber so doch) auch hin und wieder die Ware direkt. So war es jetzt auch am vergangenen Freitag. Da ich dieses übliche Formblatt verwendet habe, kam dann die Frage auf, ob wir „wirklich“ eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes wollen, da die Spedition ja ohnehin beim Zoll vorbei fährt und eine „Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“ nur eine unnötige Zeitverzögerung bedeuten würde. Wollten wir natürlich nicht.
Ich habe dann den Speditionsmitarbeiter gefragt, ob dieses "Gestellung außerhalb des Amtsplatzes somit nur für andere Speditionen/Kurierdienste zutrifft aber nicht für die, die uns ja gleichzeitig auch die AE erstellt und beim Zoll anmeldet. Der Speditionsmitarbeiter hat mir dann zwar viel erzählt, von dem ich aber ehrlich gesagt rein gar nichts verstanden habe.

Jetzt hoffe ich auf Euch, da ich selbst nur angelernt bin und bisher immer in größeren Firmen gearbeitet habe, bei denen sich diese Frage überhaupt nicht gestellt hat:

Gestellung außerhalb des Amtsplatzes = dem Zoll die Möglichkeit zu geben, bei uns in der Firma die Ware anzuschauen = außerhalb des Zollgeländes. (das ist für mich einigermaßen klar). -->>> AE-Dienstleister und Warentransporteur sind unterschiedliche Firmen.

AE-Dienstleister = Transporteur der Ware = fährt ohnehin zum Zoll —>>> KEINE Gestellung außerhalb des Amtsplatzes notwendig, richtig??? ---->>>> Formularvordruck ist somit für diesen Spediteur falsch, richtig??? Oder gibt es da vielleicht wieder eine weitere Unterscheidung, dass der Spediteur nicht alles zum Zoll fährt, sondern nur manches?

Was sind denn die Voraussetzungen, damit wir selbst eine Zollnummer bekommen und die AE selbst ausfüllen können? Ein bestimmtes Export-Volumen? Zugelassener Versender? oder gar AEO? Oder noch schlimmer bekannter Versender? Wenn wir eine Zollnummer hätten und entsprechend selbst die AE erstellen würden, hätten wir dadurch einen Zeitvorteil? Jetzt müssen wir die AE immer bis 11.30 Uhr beantragen, damit die Ware am gleichen Tag noch raus kann.

Für Eure Hile bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich

Viele Grüße

Alexander

Hi,

qualifizierte Antworten findest du auf der Seite www.Zoll.de

Dein zuständiges Binnenzollamt sollte auch der erste Ansprechpartner sein wenn du Fragen hast oder im Ablauf etwas ändern möchtest denn letztendlich bist du denen gegenüber auch in der Verantwortung.

Viele Grüße
Me

Hallo,

auf Alles kann ich nicht eingehen, da ich im Gegesatz zu deinen Schilderungen ganz andere Verfahrensweisen aus der Praxis kenne.

Am Meisten erstaunt mich, dass ihr keine Zoll/Eori Nummer habt - unser hiesiges Zollamt laesst ohne solche Nummer überhaupt keine Anmeldungen mehr vor für Firmen.

Die Beantragung ist recht einfach:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/…

Dass dann bei einer Anmeldung überhaupt eine Gestellung beim ZA mit Hinfahren stattfindet, ist mir auch fremd - der Beschauwille der Zollämter liegt bei Exporten im niedrigen Promillebereich, es sei denn, du verlädst regelmässig Ultrazentrifugen in den Iran!

Alles, was du bis 12 Uhr angemeldet hast, soll am nächsten Morgen zwischen 8 und 9 bei dir in der Firma theoretisch zur Beschau bereitstehen - um 09:15 hast du normalerweise deine elektronische AE/MRN.
Hier gibt es bei den Zeiten geringfügige Unterschiede bei den Zollämtern - eine Beschau könnte nur geschehen, wenn du um 12:30 anmeldest und noch am gleichen Tag raus willst

Gruss
Hummel

Hallo Hummelbrumm,

am Meisten erstaunt mich, dass ihr keine Zoll/Eori Nummer habt

  • unser hiesiges Zollamt laesst ohne solche Nummer überhaupt
    keine Anmeldungen mehr vor für Firmen.

zuerst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Keiner in der Firma wusste etwas von solch einer Nummer. Nun bin ich durch Zufall auf ganz anderem Weg doch draufgekommen, dass wir die EORI haben, die aber in unserer Forschungsabteilung ziemlich verunstaltet bekannt war (nicht „EORI“ sondern „EOKNI“. Da aber dahinter die typische DE… kam, war mir klar, dass derjenige, der das aufgeschrieben hat, überhaupt keine Ahnung hat, wozu diese Nummer überhaupt gut ist.

Somit Teil 1 geklärt, wenn auch durch Zufall.

Das mit der 12-Uhr Anmeldung beim Zoll ist mir auch klar.

Nun kommt das mit der „Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“:

Ich gebe damit dem Zoll die Gelegenheit, sich die Ware bei uns auf dem Hof anzusehen. Sehe ich das richtig, dass das deshalb ist, weil wir (offenbar, vermutlich) kein „zugelassener Versender“ sind? Ist das auch der Grund, weshalb wir unsere AEs nicht selbst erstellen dürfen, sondern einen externen Dienstleister dafür in Anspruch nehmen?
Wie gesagt, in den anderen Firmen kannte ich dieses Verfahren nicht, da hat man selbst die AE gemacht und dann vom Zoll das elektronische MRN bekommen und gut war’s. Hier ist halt der externe dazwischengeschaltet.

Das mit der „Beschau“ ist somit nur für die Nachmittagszeit und für den gleichen Tag, richtig??? Ist „Beschau“ synonym zu „Gestellung außerhalb des Amtsplatzes“?

Bleiben noch die Fragen unbeantwortet:

Was sind denn die Voraussetzungen, damit wir selbst die AE ausfüllen können? Ein bestimmtes Export-Volumen? Zugelassener Versender? oder gar AEO? Oder noch schlimmer bekannter Versender? Wenn wir eine Zollnummer hätten und entsprechend selbst die AE erstellen würden, hätten wir dadurch einen Zeitvorteil? Jetzt müssen wir die AE immer bis 11.30 Uhr beantragen, damit die Ware am gleichen Tag noch raus kann.

Ich habe in einer Firma mal kennengelernt, dass man sich über das Internet beim Zoll einwählt - mit EORI-Nummer - , dort die AE online ausfüllt und gut ist es. Kann das jede Firma machen oder gibt es da Zulassungsregeln (siehe oben). Hätten wir da irgend einen Zeitvorteil wenn wir es selbst machen würden (z.B. Versand am gleichen Tag?)

Nochmals vielen Dank im Voraus für Deine / Eure Antworten

Alexander

Hallo MeToo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Viele Grüße

Alexander